Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 20.) 65
Staaten der Erde richten; aber ganz besonders hervorgetreten sind die Kundgebungen
in den uns näher benachbarten und befreundeten Ländern, wie in
Österreich-Ungarn — ich darf Ihnen nicht wiederholen, was Sie alles aus
den öffentlichen Blättern wissen und kennen — in Italien, in Portugal, in
dem Oberhause der Niederlande, in Schweden, in Belgien, in Dänemark.
Die Beziehungen zu Deutschland haben in Dänemark manche trübe Erinnerung
notwendig hinterlassen müssen; die Persönlichkeit, die aus unserer Mitte
geschieden ist, hat aber nach allen Seiten hin eine dergestalt heilende und
versöhnende Wirkung geübt, daß auch von dort, von beiden Häusern der
dänischen Vertretung, würdige und sympathische Äußerungen an das deutsche
Volk gelangt sind. (Lebhaftes Bravo.) Ich bin Ihnen daher, meine Herren,
dankbar, wenn Sie mich durch die Tat und Ihre öffentliche, durch den
Herrn Präsidenten eingeleitete Kundgebung ermächtigt haben, diesen uns befreundeten
Nationen, auf deren Sympathie der Friede der Zukunft fester
ruht als auf geschriebenen Verträgen, Ihren Dank mit dem Danke der
Kaiserlichen Regierung kundzugeben. (Lebhaftes Bravo.)
Hierauf tritt das Haus in die Tagesordnung ein.
Die gleichzeitig vor beiden Häusern des Landtags verlesene
Allerhöchste Botschaft. lautet:
Wir Friedrich von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c., tun
kund und fügen hiermit zu wissen:
Nachdem es Gott gefallen hat, nach dem Hinscheiden Seiner Majestät
des Kaisers und Königs Wilhelm, Unseres vielgeliebten Herrn Vaters, Uns
auf den Thron Unserer Vorfahren an der Krone zu berufen, entbieten Wir
dem Landtage Unserer Monarchie Unseren Gruß.
Die Gesinnungen und Absichten, in welchen Wir Unsere Regierung
angetreten haben, die Grundsätze, nach denen Wir Unseres Königlichen Amtes
walten wollen, haben Wir Unserem getreuen Volke verkündet.
In den Wegen Unseres glorreichen Herrn Vaters wandelnd, werden
Wir kein anderes Ziel Unseres Strebens kennen, als das Glück und die
Wohlfahrt des Vaterlandes.
In gewissenhafter Beobachtung der Verfassung, unter Wahrung der
Machtfülle der Krone, im vertrauensvollen Zusammenwirken mit der Landesvertretung
hoffen Wir dieses Ziel unter Gottes Beistand zum Heile des
Vaterlandes zu erreichen.
Wir find Uns der nach Art. 54 der Verfassung Uns obliegenden
Pflichten voll bewußt. Da jedoch Unser Gesundheitszustand Uns zurzeit
nicht gestattet, dieser Verpflichtung persönlich nachzukommen, Wir aber das
Bedünis fühlen, unverweilt Unsere ohnehin keinem Zweifel unterworfene
Stellung zu den Verfassungsordnungen des Landes vor der Volksvertretung
zu bekunden, so geloben Wir hiermit schon jetzt, daß Wir die Verfassung
Unseres Königreichs fest und unverbrüchlich halten und in Übereinstimmung
mit derselben und den Gesetzen regieren wollen.
Charlottenburg, den 17. März 1888. gez. Friedrich.
gegengez. von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg.
von Bötticher. von Goßler. von Scholz. Bronsart von Schellendorf.
20. März. (Erlaß für die Reichslande.) Folgender Erlaß
Sr. Majestät des Kaisers ist in Straßburg veröffentlicht worden:
Wir Friedrich von Gottes Gnaden, Deutscher Kaiser, König von
Preußen, tun kund und fügen hiermit zu wissen: Nachdem Unseres geliebten
Herrn Vaters Majestät, weiland Kaiser Wilhelm, nach Gottes Ratschluß aus
dieser Zeitlichkeit geschieden, ist die deutsche Kaiserwürde und damit in Ge-Europ.
Geschichtskalender. XXIX. Bd. 5