Full text: Die Geschichte Württembergs.

94 III. Württemberg als Herzogthum. 
zu; die Bitte wurde von den Herzogen von Bayern unterstützt. Doch ließ sich der 
Herzog keineswegs von seinem evangelischen Glauben abbringen und erklärte durch 
seine Gesandten in Augsburg, daß er es nicht über sein Gewissen bringen könne, 
seinem Land eine Aenderung in einem Bekenntnisse aufzudringen, das schon so tiefe 
Wurzeln geschlagen habe. Da Christoph mit Standhaftigkeit darauf beharrte, so 
blieben die gepflogenen Unterhandlungen ohne Erfolg, bis endlich der Passauer 
Vertrag (1552) die Angelegenheit schlichtete: „Württemberg bleibt öster- 
reichisches Afterlehen, das nach Absterben des württembergischen 
Manusstammes an Oesterreich zurückfallen muß. Die spanischen 
Besatzungen werden aus dem Lande gezogen. Das Interim ist ab- 
geschafft und völlige Glaubensfreiheit gestattet. Dafür sind 
250.,000 fl. zu bezahlen.“ So hatte Oesterreich allerdings in 
etwas nachgegeben; aber seine Hand zog es von unserem Vater- 
lande noch lange nicht zurück. 
Damit war nun Christoph seines Erbes gegen Anfechtungen von außen 
sicher. Aber deßhalb war ihm noch keine Ruhe gegeben. Jetzt fieng die Arbeit erst 
recht an. Im Innern des Landes sah es gar traurlg aus; nirgends Ordb- 
nung und Sicherheit. Ein großer Theil der Beamten benützte sein Amt zu eigener 
Bereicherung und sog den Bürger= und Bauernstand auf schändliche Welse aus. Die 
Landschaft selber mußte erst wieder an ihre Pflichten erinnert werden, da sie von 
denselben wle von ihren Rechten auch in der letzten Regterungszeit Ulrichs keinen 
Gebrauch gemacht hatte. Ulrich hatte auch nach der Wiedergewinnung des Landes in 
vielem eigenmächtig gehandelt. Christoph bestätigte zuerst den Tübinger 
Vertrag und dann gieng er andie Revision der Verfassung, aber 
nur im Vereinmit den Landständen. Diese bestanden nunmehr bloß aus 
den Stadtabgeordneten und den evangelischen Prälaten. Deren waren 
es vierzehn, von Murrhardt, Königsbronn, Anhausen, Herrenalb, Bebenhausen, 
Denkendorf, Maulbronn, Adelberg, Lorch, Hirschau, Alpirsbach, Blaubeuren, 
Herbrechtingen und St. Georgen. Zwar hatten diese Klosteräbte nicht alle gut- 
willig die Reformation angenommen; der von Herrenalb widersetzte sich am meisten, 
wurde aber angeklagt, Geldsummen ins Ausland geschickt zu haben, und starb im 
Kerker. Die Prälaten hatten in der Landschaft Sitz und Stimme und bewachten 
mit den Abgcordneten der Städte und Aemter das Kirchengut, welches von Ulrich 
ziemlich willkürlich und eigennützig verwendet worden war. Der Adel schloß sich 
noch immer von der Landschaft aus, obgleich die Veranlassung seines Austritts 
— Ulrichs Tyrannei und Huttens Mord — längst nicht mehr vorhanden war. 
Er wollte die Lasten des Landes nicht mittragen helfen, wurde von König Fer- 
dinand I., der mit Vergnügen Württemberg beeinträchtigte, in seinem Widerstande 
unterstützt und 1559 für reichsunmittelbar erklärt. Für Christoph aber brachte 
dies gar keinen Nachtheil; denn er blieb in Bezug auf viele Güter des Adels doch 
Lehensherr desselben und durfte die Lehen, wenn sie verfieken, einzlehen, ohne die 
Landschaft darum zu fragen. Hätte sich der Adel der Landschaft wieder ange- 
schlossen und wäre er in dieselbe eingetreten, so wären die Lehen nicht herzogliches 
Kammergut, sondern württembergisches Staatsgut geworden. Der bürgerliche 
Geist Württembergs aber gewann nicht wenig dadurch, daß seine Landstände immer 
nur aus Bürgerllchen bestanden, denn auch die Prälaten waren später, nachdem 
die hohen geistlichen Stellen nicht mehr bloße Versorgungsstellen für den Adel
	        
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