174 III. Württemberg als Herzogthum.
Forst-, Jagd-, Berg= und Salzwerkregal), dem Kammer= und dem Kammer--=
schreibereigute.
Der Titel des Fürsten war: Herzog zu Württemberg und Teck, ge-
fürsteter Graf zu Mömpelgard, Graf und Herr zu Limpurg-Gaildorf und Sont-
heim-Schmiedefeld, auch Obersontheim, Herr zu Heidenheim und Justingen u. s. w.
Alle diese Lehen mußte jeder Herzog bei seinem Reglerungsantritt neu vom Reich
empfangen. Auf dem Reichstag hatte Württemberg 2 Stimmen, eine für das
Herzogthum und eine für Mömpelgard. Der Herzog besaß außer dem Reichs-
sturm-Fähndrichsamt (s. K. 11.) auch noch das Reichsjäger-Meistersamt. Im Jahr
1785, als eine neunte Kurwürde errichtet werden sollte, war Württemberg nächst
Hessen-Kassel der vornehmste Bewerber dazu.
Eine lange Reihe von Verordnungen betrifft die verschiedenen Ver-
waltungszweige. Namentlich wurde den Beamten befohlen, ihre Rechnungen
richtig zu stellen und die Amtsgelder richtig abzuliefern. Weil das Resftsetzen
überhand genommen hatte, wurden alle Beamten, welche 2 Jahrgänge ihrer Rech-
nungen nicht gestellt und eingeschickt hatten, lassirt. Andere Reskripte betrafen
das württembergische Erbübel, den Nepotismus (Begünstigung der Verwandten);
Stadt= und Amtsschreibereien sollten nicht mit Verwandten der Oberbeamten be-
setzt werden. — Zwischen dem Bürger= und Bauernstand und den höheren Be-
amten stand als vermittelnde Behörde die verrufene Beamtenklasse der Schrei-
ber, die nach einer Verordnung vom Jahr 1739 ihre müßige Zeit „mit Schie-
Hen, Turnieren, Saufen, Buhlen u. dgl.“ zubrachten. Pfarrer durften deßhalb
keine Schreiber (und Offiziere) in Kost und Wohnung nehmen. Mehrere Ver-
ordnungen, welche die Aufsicht, die Bezahlung u. s. w. betrafen, suchten diesem
Uebel abzuhelfen.
Um die Rechtspflege erwarb sich Herzog Karl hohe Verdienste, indem
er auf schnelle Entscheidung in Prozeßsachen drang und die allzustarke Prozeß-
sucht zu vermindern suchte. Oft durchlas er die weitläufigsten Akten und entschied
in verwickelten Fällen selbst. So kam es, daß oft in einem ganzen Jahr kein
Todesurtheil gefällt, nie aber über 5 Personen hingerichtet wurden; die Zahl
der Rechtshändel überstieg selten 400 in einem Jahr.
Eine tüchtige Polizei war hochnöthig, denn ganz Schwaben wurde von
einer Menge von Bettlern und Gaunern durchzogen. Außer den in den Gefäng-
nissen Verwahrten zählte man 2000 Gauner und 6000 Bettler von Profession,
die einzeln und in Banden im Lande herumstrichen. „Also noch schlimmer als
heute!“ müssen wir sagen, denn jetzt werden sie doch aufgehoben. Was „die
Stubenräumer, Schreinsprenger, Marktdiebe, Sackgreifer“ jährlich stahlen, wird
auf 200,000 fl. geschätzt, die Beute der Bettler auf 240,000 fl.
Um die Landwirthschaft zu heben, setzte die Regierung Preise für die
Anpflanzung schnell wachsender Bäume auf Allmanden und auf Verwandeln
letzterer in Kulturboden aus. Krapp und Klee wurden angebaut, der Kartoffelbau
vermehrt, die Landstraßen mit Obstbäumen bepflanzt; die Einfuhr fremden Weins
wurde beschränkt, die des Branntwelns verboten. — Das von Zahn in Calw
wieder aufgenommene Bulacher Bergwerk zerfiel schnell. Dagegen wurde der Berg-
bau in den Eisenwerken von Königsbronn, Izelberg, Heldenheim, Christophsthal
und Ludwigsthal mit Erfolg fortgesetzt.
Zugleich bemühte sich Karl, die Gewerbsthätigkeit zu fördern. In