§. 19. Württ. bis zur Theil. Die Vormundsch, der Gräfin Henriette. Ludwig I. u. Ulrich V. 47
verachteten und gehöhnten Ländchen und seinen Regenten Respekt zu zollen. Das
hatten des Greiners Thatkraft und Klugheit, wie Eberhards III. Rechtlichkelts-
gefühl, Besonnenheit und seine glänzende Hofhaltung erworben und verdient.
Dem Verstorbenen folgte sein Sohn Eberhard IV., der mit Henrlette 1417
von Mömpelgard vermählt war. Da er bei dem Tod seines Vaters dem Kon- 1 baon
stanzer Koncll anwohnte, ließ er sich hier sogleich von Siglsmund in allen seinen
Rechten bestätigen. Mit viel Eifer und Glück befestigte Eberhard die freund-
schaftlichen Beziehungen zu den Städten und suchte durch neue Erwerbungen zu
ersetzen, was unter der Regierung seines Vaters durch dessen glänzenden Haushalt
verkauft oder verschuldet war. So erfreuliche Aussichten sich ihm aber für das
Wachsthum seines Landes und seiner Macht eröffneten, so traurig waren die Er-
fahrungen, die er im häuslichen Leben machen mußte. Seine Gemahlin verbit-
terte ihm das Leben im höchsten Grade, so daß er sich von ihr trennte und trotz
der Vermittlungsversuche des Pfalzgrafen Ludwig sich nicht mehr mit ihr ver-
einigte. Eberhard starb an einer Seuche, die sich von Konstanz her über Schwaben
verbreitete, in Walblingen; er hinterließ drei Kinder, Anna, Ludwig und Ulrich.
19.
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ürttemberg bis zur Fheilung. Die Vormundschaft der Gräfin enriette.
r Die Grafen Kudwig I. und Alrich V. 1419—1441. *
„Die st steize Gräfin winket stumm,
Und lächelt arg und kehrt 14 um,
Ins ferne Land, in einen Thurm
Schickt sie den Feind zu Molch und. Wurm.“
Schwab.
Kühnheit und Heldenmuth, Heftigkeit, unbegrenzte Herrschsucht und leiden- 1419
schaftlicher Zorn waren die Elgenschaften der Gräfin, welcher der Tod ihres Ge= bis
mahls nicht unerwünscht war, weil sich jetzt genügende Gelegenheit zur Befriedi- 1441.
gung ihres Ehrgeizes bot. Ihre belden Söhne waren erst sieben und schs Jahre
alt und wurden deßhalb unter einen Vormundschaftsrath gestellt, an dessen Spitze
die Mutter selber stand. Die eigenmächtige und reizbare Frau konnte sich jedoch
mit den übrigen Mitgliedern des Raths nicht vertragen, darum kam es immer zu
Reibereien und Mißhelligkeiten. — Die junge Gräfin Anna, in allem das getreue
Ebenbild der Mutter, heirathete den Grafen Phllipp von Katzenellenbogen, der
jedoch bald seine starrsinnige Frau in die Heimat zurückschickte, wo sie in Walb-
lingen starb (1454). Doch nicht bloß im Innern ihres Landes störte das un-
ruhige Regiment Henriettens den Frieden, auch die Nachbarn sollten erfahren,
was es heißt, eine böse Nachbarin zu haben. Welf von Bubenhofen, ein
württembergischer Dienstmann, lag in Fehde mit den Herren von Geroldseck
wegen der Grafschaft Sulz. Sogleich zog die Gräfin herbei, nahm die Stadt
Sulz ein und belagerte Schloß Albeck. In diesem Streit hatte sich Friedrich
von Zollern, genannt der Oettinger (zum Unterschied von seinem Bruder
Eltelfritz), zu den Geroldseckern gehalten; ohnedies war Henriette durch seine
höhnischen und verächtlichen Reden beleidigt worden. Kaum war daher obiger
Streit zu Ende, in welchem der vierte Theil der Stadt Sulz an Württemberg
kam, als die Gräfin dem Zollern entbieten ließ: „Nicht allein Dich, sondern
auch Deine Burg Hohenzollern und alles, was Dir angehört, werde ich verschlin-
gen, damit Du weißt, daß Du nicht ein feiges Weib, sondern Deine Fürstin be-
leidigt haft“. Sogleich schritt sie mit den Reichstädten zur Belagerung der Burg.