Metadaten : Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

368  Das  bayrische  Ministerium  (1867  bis  1870)

Majestät  der  König  ihm  sein  Allerhöchstes  Vertrauen  bewahrt,  die  Geschäfte
niederzulegen,  und  noch  viel  weniger,  eine  andre  als  die  bisherige  Politik
im  Innern  sowohl  als  nach  außen  einzuschlagen.  Was  insbesondere  die
Gesetzgebung  in  inneren  Angelegenheiten  betrifft,  so  ist  allerdings  bei  der
voraussichtlich  schwankenden  Majorität  zurzeit  ein  weiteres  Vorangehen
in  den  Reformbestrebungen  nicht  wohl  tunlich;  es  ist  dies  aber  auch
keineswegs  nötig.  Denn  es  wird  nur  zum  Besten  des  Landes  dienen,
wenn  die  vielen  umfangreichen  neuen  Gesetze  allmählich  sich  in  dem  sozialen
Leben  einzubürgern  Zeit  haben,  wenn  eine  Pause  in  der  bisherigen  Fruchtbarkeit
  der  Legislation  eintritt,  und  wenn  man  eine  Konsolidierung  der
bisherigen  Erfolge  abwartet,  ehe  man  mit  Neuerungen  weiter  vorangeht.
Daß  aber  die  bisherigen  Errungenschaften  wieder  aufgehoben  würden  und
eine  den  Bestrebungen  der  letzten  Jahre  entgegenarbeitende  Strömung  in
der  Gesetzgebung  Platz  greifen  könnte,  dazu  reicht  die  Macht  der  klerikalen
Partei  in  der  Kammer  nicht  aus;  ganz  abgesehen  davon,  daß  sich  jetzt
schon  Anzeichen  finden,  es  werde  sich  alsbald  innerhalb  dieser  77  klerikal
Gewählten  eine  Scheidung  vollziehen,  indem  hierunter  eine  große  Anzahl
wohldenkender,  ruhiger  und  patriotischer  Männer  zu  zählen  sind,  welche
keineswegs  geneigt  sein  werden,  die  Zwecke  der  extremen  Parteiführer
mitzuverfolgen.

Die  äußere  Politik  der  Regierung  hat,  wie  ich  bereits  oben  erwähnt
habe,  materiell  die  Zustimmung  des  Landes  gefunden,  und  es  wird  deshalb
das  Ministerium  wie  bisher  auch  fortan  bestrebt  sein,  die  Selbständigkeit
der  Krone  im  vollsten  Maße  zu  wahren,  ohne  dabei  die  Aufgabe  aus  den
Augen  zu  lassen,  welche  die  Friedensverträge  des  Jahres  1866  für  die
künftige  Entwicklung  Deutschlands  ausgesprochen  haben,  die  Aufgabe,  die
Trennung  zwischen  dem  Norden  und  Süden  Deutschlands  durch  ein
nationales  Band  wieder  aufzuheben,  welches  Macht  und  Ansehen  des
Vaterlandes  gegen  fremde  Angriffe  sichert,  ohne  der  Gleichberechtigung  der
Stämme  und  ihrer  Fürsten  einen  Eintrag  zu  tun.

Ich  ersuche  Sie,  in  diesem  Sinne  sich  bei  der  Regierung,  bei  welcher
Sie  akkreditiert  sind,  auszusprechen,  und  benütze  diesen  Anlaß  u.  s.  w.

Journal.
Berlin,  3.  Juni  1869.
Abreise  von  München  gestern  abend  6  Uhr.  Auf  dem  Bahnhof  fand
ich  Arco-Valley  mit  Familie.  Arco  fuhr  mit  mir,  was  mir  insofern
unangenehm  war,  als  er  Konversation  machte,  was  mir  auf  der  Eisenbahn
sehr  unbequem  ist;  ich  legte  mich  daher  bald  in  die  Ecke  und  schlief.  Um
4  Uhr  früh  kamen  wir  nach  Hof,  wo  er  mich  aufweckte,  um  Kaffee  zu
trinken.  Dort  traf  ich  eine  Anzahl  Abgeordneter,  Franckenstein,  Zu  Rhein