Full text : Allgemeines Baugesetz für das Königreich Sachsen vom 1. Juli 1900.

Standfestigkeit  freistehender  hoher  Schornsteine.  461

wendeten  Baustoffe  —  Steine,  Mörtel  usw.  —  bezüglich
  ihrer  Güte  und  Festigkeit  seinen  Angaben  entsprechen
  und  technisch  richtig  verwendet  werden.

Unternehmer,  welche  die  hier  geforderten  Angaben
absichtlich  oder  in  fahrlässiger  Weise  falsch  erstatten,
werden,  sofern  nicht  höhere  Strafen  eintreten,  mit  Geldstrafe
  von  50  bis  150  Mark  oder  mit  Haft  bestraft.

4.  Der  Aussichtsbehörde  bleibt  es  überlassen,  den
Nachweis  der  Richtigkeit  des  eingesetzten  Einheitsgewichtes
  und  der  übrigen  Angaben  zu  verlangen  oder
selbst  die  Richtigheit  zu  prüfen.

IV.  Zulässige  Beanspruchungen.

1.  Die  Druchbeanspruchungen  im  Mauerwerk  sind
nach  dem  unter  ll  vorgeschriebenen  Winddruck  unter
Vernachlässigung  der  Zugspannungen  zu  berechnen.

2.  Bezeichnet  d.  die  größte  im  Mauerwerk  zulässige
Druchbeanspruchung  und  de  die  Druchbeanspruchung
unter  dem  Eigengewicht,  beide  Werte  in  kzg  qem,  so
darf  die  Druchbeanspruchung  d  an  der  am  stärksten
belasteten  Kante  eines  Querschnittes  unter  der  Voraussetzung
  kunstgerechter  und  sorgfältiger  Ausführung
sowie  ausreichender  Erhärtung  des  Mörtels  äußersten
Falles  den  Wert:

d—  /2.d#.  +  1,25.de  kg  dem
erreichen,  sofern  dieser  Wert  nicht  größer  ist  als  d,

Der  Wert  d.  ist  in  der  Regel  für  Mauerwerk  aus
gewöhnlichen  Ziegeln  in  Kalkmörtel  mit  8,0,  für  ebensolches
  Mauerwerk  in  verlängertem  Zementmörtel  mit
10,0  und  für  Mauerwerk  aus  Hartbrandringsteinen  in
verlängertem  Zementmörtel  mit  12,0  kg  dem  zuzulassen.
Kommen  höhere  Werte  zum  Ansatz,  so  ist  der  Nachweis
der  bei  der  Berechnung  vorausgesetzten  Festigkeiten  zu
führen.  Wird  dieser  Nachweis  für  ganze  Mlauerkörper
in  dem  erforderlichen  Umfange  erbracht,  so  können  die
nach  der  vorstehenden  Vorschrift  sich  ergebenden  höheren
Beanspruchungen  bis  zu  einer  Höchstgrenze  von  25  kg  qem