Standfestigkeit freistehender hoher Schornsteine. 461
wendeten Baustoffe — Steine, Mörtel usw. — bezüglich
ihrer Güte und Festigkeit seinen Angaben entsprechen
und technisch richtig verwendet werden.
Unternehmer, welche die hier geforderten Angaben
absichtlich oder in fahrlässiger Weise falsch erstatten,
werden, sofern nicht höhere Strafen eintreten, mit Geldstrafe
von 50 bis 150 Mark oder mit Haft bestraft.
4. Der Aussichtsbehörde bleibt es überlassen, den
Nachweis der Richtigkeit des eingesetzten Einheitsgewichtes
und der übrigen Angaben zu verlangen oder
selbst die Richtigheit zu prüfen.
IV. Zulässige Beanspruchungen.
1. Die Druchbeanspruchungen im Mauerwerk sind
nach dem unter ll vorgeschriebenen Winddruck unter
Vernachlässigung der Zugspannungen zu berechnen.
2. Bezeichnet d. die größte im Mauerwerk zulässige
Druchbeanspruchung und de die Druchbeanspruchung
unter dem Eigengewicht, beide Werte in kzg qem, so
darf die Druchbeanspruchung d an der am stärksten
belasteten Kante eines Querschnittes unter der Voraussetzung
kunstgerechter und sorgfältiger Ausführung
sowie ausreichender Erhärtung des Mörtels äußersten
Falles den Wert:
d— /2.d#. + 1,25.de kg dem
erreichen, sofern dieser Wert nicht größer ist als d,
Der Wert d. ist in der Regel für Mauerwerk aus
gewöhnlichen Ziegeln in Kalkmörtel mit 8,0, für ebensolches
Mauerwerk in verlängertem Zementmörtel mit
10,0 und für Mauerwerk aus Hartbrandringsteinen in
verlängertem Zementmörtel mit 12,0 kg dem zuzulassen.
Kommen höhere Werte zum Ansatz, so ist der Nachweis
der bei der Berechnung vorausgesetzten Festigkeiten zu
führen. Wird dieser Nachweis für ganze Mlauerkörper
in dem erforderlichen Umfange erbracht, so können die
nach der vorstehenden Vorschrift sich ergebenden höheren
Beanspruchungen bis zu einer Höchstgrenze von 25 kg qem