Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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23 Kilometern in Aussicht; eine Umarbeitung ergab eine solche 
von etwa 13 Kilometern mit einer Bauzeit von 22 Jahren und 
einem Kostenaufwande von 1300000 Talern. Man begann mit 
dem Bau 1844, wurde jedoch erst im März 1877 damit fertig, 
natürlich mit erheblichen Kostenüberschreitungen. Der Stollen fällt 
bei Rotschönberg oberhalb Meißen in die Triebisch; bei dem Rück- 
gange des Bergbaus, begründet vor allem in dem Rückgange des 
Silberpreises und der Freiberger Silberproduktion, hat freilich 
der Rotschönberger Stollen seine Bedeutung verloren. 
Solchen großen Unternehmungen gingen wirtschaftliche Ver- 
besserungen zur Seite, die den Mehraufwand decken halfen. 
Noch in die Zeit der Mitregentschaft fiel die Aufhebung der auf 
die regelrechte Ausführung der Fronden berechneten Vorschrift 
der Dreifelderwirtschaft, woran sich fast unmittelbar ein sicht- 
barer Aufschwung der Landwirtschaft schloß. Schon 1830 hatte 
sich an die Tharandter Forstakademie eine landwirtschaftliche Ab- 
teilung angegliedert. In der Folge bildeten sich landwirtschaftliche 
Vereinigungen und mit den außersächsischen Betrieben wurde die 
Verbindung durch die 1837 zu Dresden begründeten Wander- 
versammlungen deutscher Land= und Forstwirte angebahnt. Mit 
dem Jahre 1837 fiel das Verbot, daß niemand, als wer dem Bauern- 
stande angehöre, ohne landesherrliche Dispensation ein Bauern- 
gut erwerben dürfe, womit man der durch die Verfassung aus- 
gesprochenen Beweglichkeit des Besitzes zugleich aber auch einer, 
freilich um vieles später einsetzenden Grundbesitzspekulation die 
Wege bahnte. Die den Städten gegebene Selbstverwaltung wurde 
durch die Land-Gemeindeordnung vom 7. Nov. 1838 auch auf das 
Land übertragen, indem von nun an den ländlichen Gemeinden 
unter Ausschluß der Rittergüter das Recht der Wahl einer Ge- 
meindevertretung zur Besorgung ihrer inneren Angelegenheiten 
verliehen wurde. . 
Zu den wichtigen Fragen, die nur durch die konstitutionelle 
Behandlung entschieden werden konnten, gehörte die einer ent- 
sprechenden Besteuerung von Grund und Boden. Nachdem schon 
1711 die erste Anregung gegeben worden war, wurde die Sache 
erst 1811 wieder ausgenommen, schleppte sich aber noch zwei Jahr-
	        
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