$ 22. Verwaltungstätigkeit in bezug a.d. geistige Leben. 197
industrie ein Zentralnebenfonds für Industrie und
Kultur und zu Darlehen und Unterstützungen an
Gewerbetreibende ein Gewerbeprivilegientaxfonds.
s$ 22. Verwaltungstätigkeit in bezug auf das
geistige Leben.
A. Unterricht und Bildung.
Die oberste Leitung des Schulwesens
in Bayern führt das Staatsministerium des Innern für
Kirchen- und Schulangelegenheiten (Kultusministerium),
schen_und realistischen Mittelschulen besitzt. Ihr
ist der Oberste e Schulrat. „als Kollegium für die fach-
männische Beratung und Bearbeitung der Angelegen-
heiten der humanistischen und technischen Mittel-
schulen, mit Ausnahme der Kunstgewerbeschulen,
der Lehrerbildungsanstalten und der höheren weib-
lichen Unterrichtsanstalten, sowie die Landesschul-
kommission_ als fachmännisches Beratungsorgan für
die Angelegenheiten der letztgenannten Anstalten,
dann der Volks- und Fortbildungsschulen beigegeben.
In den einzelnen Kreisen kommt die Leitung den
Kreisregierungen , Kammern des Innern, zu, denen
un nen er
Beratungskollegien die Kreisschulkommissionen bei-
gegeben sind. Die unmittelbare Aufsicht auf die
Volksschulen ist den Distriktspolizeibehörden über-
tragen, denen die Orfsschulbehörden (rechts des
Rheines Lokalschulinspektionen) unterstellt sind.
Die Distriktspolizeibehörden bilden mit den Distrikts-
schulinspektionen die Distriktsschulbehörden. Die
Lokalschulinspektionen setzen sich zusammen aus
dem Pfarrer als Lokalschulinspektor und Vorstand
der Lokalschulinspektion, dem Bürgermeister, dann
zwei bis drei Abgeordneten des Gemeindeansschnsses