Full text : Die Verfassung des Deutschen Reichs.

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Vorgeschichte  der  Reichsverfassung.

wesen  im  Gebiete  des  Norddeutschen  Bundes  vom
4.  November  1867,  betreffend  die  Einführung  von
Telegraphen-Freimarken  vom  16.  Mai  1869  und  betreffend
  die  Portofreiheiten  im  Gebiete  des  Norddeutschen
  Bundes  vom  5.  Juni  1869.

In  Hessen,  südlich  des  Main,  werden  als  Bundesgesetze

eingeführt,  und  zwar:
vom  Tage  der  Wirksamkeit  dieser  Verfassung  an:

das  Gesetz,  betreffend  die  Schließung  und  Beschränkung
der  öffentlichen  Spielbanken,  vom  1.  Juli  1868,

das  Gesetz,  betreffend  die  Einführung  von  Telegraphen-Freimarken,
  vom  16.  Mai  1869,

die  Gewerbeordnung  für  den  Norddeutschen  Bund  vom
21.  Juni  1869,

das  Einführungsgesetz  zum  Strafgesetzbuch  für  den
Norddeutschen  Bund  vom  31.  Mai  1870  und

das  Strafgesetzbuch  für  den  Norddeutschen  Bund  vom
81.  Mai  1870;

vom  1.  Juli  1871  an:

das  Gaees  über  den  Unterstützungswohnsitz  vom  6.  Juni
1870.

In  die  Hohenzollernschen  Lande  wird  vom  Tage  der

Wirksamkeit  dieser  Verfassung  an  eingeführt  das  Gesetz,  betreffend
  die  Wechselstempelsteuer  im  Norddeutschen  Bunde,
vom  10.  Juni  1869.

Die  Erklärung  der  übrigen  im  Norddeutschen  Bunde

ergangenen  Gesetze  zu  Bundesgesetzen  bleibt,  soweit  diese
Gesetze  sich  auf  Angelegenheiten  beziehen,  welche  verfassungsmäßig
  der  Gesetzgebung  des  Deutschen  Bundes  unterliegen,
der  Bundesgesetzgebung  vorbehalten.