Contents : VHD-Reglement.

Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

Direktion.  Es  obliegt  dem  Generaldirektor  (VS41),  diese  Stelle  mit  der
geeigneten  Hilfsdienstkraft  zu  besetzen.

Was  dabei  häufig  gerne  übersehen  wird:  wer  für  die  Besetzung
einer  Stelle  verantwortlich  ist,  ist  natürlich  zugleich  auch  verantwortlich
  für  die  Enthebung  von  einer  Stelle,  wenn  sich  kein  Erfolg  einstellt.


Il.  Eingliederung  in  die  Mitarbeit.

Soll  eine  Stelle  mit  einer  Hilfsdienstkraft  besetzt  werden,  ist  zur  Eingliederung  in
die  Mitarbeit  eine  Verpflichtungserklärung  der  Hilfsdienstkraft  erforderlich.
Mit  der  Verpflichtungserklärung  verpflichtet  sich  die  Hilfsdienstkraft,  die  in  der
zu  Grunde  liegenden  Stellenbeschreibung  zugewiesenen  Aufgaben  und
Kompetenzen  gewissenhaft  zu  besorgen,  den  Weisungen  der  vorgesetzten
Stellen  Folge  zu  leisten  und  die  in  der  Verpflichtungserklärung  aufgeführten
Vorschriften  zu  achten.

Die  Eingliederung  einer  Hilfsdienstkraft  ist  mit  der  Ernennung  durch  die
zuständige  Leitungsstelle  vollzogen.

Jede  Ernennung  ist  von  der  zuständigen  Leitungsstelle  unverzüglich  an  die
Generalstelle  Organisation  zu  melden.

Kommentar  zu  $  8.B.  1).

In  der  Wirtschaft  werden  bei  der  Einstellung  von  neuen  Mitarbeitern
Arbeitsverträge  geschlossen,  worin  alle  Leistungen  und  Verpflichtungen
  festgelegt  sind.  Im  Rahmen  des  freiwilligen  Engagements  im
vaterländischen  Hilfsdienst  entspricht  die  Eingliederung  einer  Einstellung.


Für  jede  Eingliederung  ist  eine  Verpflichtungserklärung  erforderlich,
  diese  entspricht  dem  Arbeitsvertrag.  Damit  erklärt  die  Hilfsdienstkraft,
  daß  sie  sich  freiwillig  verpflichtet,  alle  an  sie  gestellten
Anforderungen  zu  erfüllen.  Nur  auf  Grundlage  der  gewissenhaften
Erfüllung  dieser  freiwilligen  Selbstverpflichtung  ist  das  hohe  Ziel,  das
sich  der  vaterländische  Hilfsdienst  gesteckt  hat,  zu  erreichen.

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