Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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Im  Großherzogtume  Sachsen-Weimar.
Die  Steuerrezeptur  in  Geisa  wird  mit  dem  1.  April  1905  aufgehoben  werden.

Im  Herzogtum  Anhalt.

Dem  Steueramt  l  in  Cöthen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Dessau  ist  die  Befugnis  zur
Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  II  über  Kakao  in  Bohnen,  welcher  für  die  Firma  F.  A.  Schreiber  zu
Cöthen  bestimmt  ist,  erteilt  worden.

 

Berichtigung  der  Mitteilung  in  Nr.  5  des  Zentralblatts  vom  3.  Februar  1905.

Das  Königlich  Bayerische  Nebenzollamt  Kempten  ist  nicht  dem  Hauptzollamte  Lindau,  sondern
dem  Hauptzollamte  zu  Memmingen  untergeordnet.

Der  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern,  Königlich  Preußische  Ober-Regierungsrat  Lingner
in  München  ist  gestorben.

 

4.  Versicherungswesen.  

 

Bekanntmaochung,

betreffend  die  Beaufsichtigung  einer  privaten  Versicherungsunternehmung  durch  die
Landesbehörde.

—.

Im  Anschluß  an  meine  Bekanntmachung  vom  6.  Februar  1905  bestimme  ich  auf  Grund  des
§  3  Abs.  2  des  Versicherungsaufsichtsgesetzes  im  Einvernehmen  mit  den  beteiligten  Bundesregierungen,
daß  bis  auf  weiteres

der  Feuerversicherungsverein  auf  Gegenseitigkeit  des  Verbandes  der  fränkischen  Dampfdreschereien
  in  Würzburg,

obgleich  er  seinen  Geschäftsbetrieb  über  das  Gebiet  des  Königreichs  Bayern  hinaus  erstreckt,  durch  die
Königlich  Bayerische  Landesbehörde  beaufsichtigt  wird.

Berlin,  den  27.  Februar  1905.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar,