Metadata : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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geschlagen  und  angenommen.  Die  Vorlage  bezweckt  eine  Erweiterung
  des  Wirkungskreises  der  Anstalt.  In  Zukunft  sollen  nicht
nur  reine  Kulturunternehmungen  unterstützt,  sondern  überhaupt
solche  Unternehmen  durch  Darlehen  gefördert  werden,  die  im
Interesse  des  Gemeinwohles  liegen.  Deshalb  sollen  auch  an  kleine
Gemeinden  Darlehen  zum  Bau  von  Wohnungen  für  Landarbeiter
gewährt  werden.

Mit  Mitteln  der  Landesversich  stalt  sind  einzelne
Kreise  der  Aufgabe  näher  getreten.  unanh  ist  das  Vorgehen
des  Kreises  Briesen,  Westpr.  (Siehe  Literatur.)  Dem  in  seiner
Kreistagssitzung  vom  30.  März  1901  gefaßten  Beschlusse  zur  Seßfr
  nn  ländlicher  Arbeiter  ist  die  Ausführung  gefolgt.

0  kaufir.  rr  Kreis  in  der  Gemeinde  Labenz  ein  Grundstück  in

Grön  von  36.00

Es  sind  von  #r#r#.  Fläche  65“  Morgen  in  15  Trbeiterstellen  auf.
acteilt,  während  der  Rest  als  Rentengut  ausgegeben  wird.  Von  den
Hrbeiterstellen  sollen  12  je  1  ha,  2  je  114  ha  und  1  Siche  1½  ha  greß
sein.  Es  sind  nur  landwirtschaftliche  Arbeiter  angesiedelt.  de  Stelle
ist  vom  Kreise  mit  einem  Wohnhaus  nebst  Stall  und  Scheunr  versehen
und  für  je  zwei  Stellen  ist  ein  Brunnen  gebaut.  Die  Arbeiterstellen
werden  als  Rentengüter  an  die  Arbeiter  verkauft.  Der  Preis  beträgt
für  den  Morgen  bei  9  Stellen  500  Mk.,  bei  4  Stellen  480  Mk.  und  bei
2  Stellen  490  Mk.,  wozu  bei  jeder  Eielle  noch  3000  Mk.  al#  E—
kost#npreis  des  Kreises  für  die  Gebäude  kommen.  Der  Gesamtpreis
für  die  Arbeiterstelle  beläuft  sich  also  auf  5000  bis  5500  Mk.,  und  auf
diche  Summe  ist  eine  Iansflun,  von  mindestens  500  Mk.  zu  leisten.
Mit  dem  Rest  des  Kaufpreises  wird  die  Stelle  gegen  Rente  belichen,
und  zwar  mit  drei  Vierteln  vom  Staat  (Rentenbank)  und  mit  einem
Viertel  vom  Kreise  Briesen.  Nach  Ablauf  eines  Freijahres  sind  für
diese  eingetragenen  Gelder  an  den  Staat  eine  4  %  ige  Rente  (31.7
Verzinsung  und  ½  *  Tilgung)  und  an  den  Kreis  Briesen
eine  5  ige  Rente  (4  Zinsen  und  1/  Tilgung)  zu  zahlen.  Das
notwendihe  tote  und  lebende  Inventar  soll  der  Käufer  selbst  beschaffen.
Er  erhält  dice  bei  seinem  Zuzuge  auf  seiner  Arbeiterstelle  stechende  Ernte.
Fällt  der  Zuzug  in  die  Zeit  nach  der  Ernte  und  vor  dem  1.  April,  so
Shälde  rr.  er  unentgeltlich  bestimmte  Naturalien  im  Werte  von  etwa
A

Im  Kreise  Herzogtum  Lauenburg  hat  der  Kreis-  und  Landeskommnnalverband
  ebenfalls  einen  Anfang  mit  der  Ansiedelung
ländlicher  Arbeiter  gemacht.  Der  Kreisverband  ist  Besitzer  des
großen  Lauenburgischen  Forst  -  und  Dominalvermögens,  welches
etwa  den  achten  Teil  des  gesamten  Flächeninhalts  des  Kreises
ansmacht.

Die  Kreisverwaltung  hat  ucht  mit  der  Ansiedelung  ihrer
eigenen  Forstarbeiter  beg  onnen  Der  Bau  von  Eintamiliendaen

versicherungsanstalt  nimmt  und  z  gleichem  Zinsfuß  an  die  Erbauer
weitergibt.  Das  Darlehn  ist  mit  %  in  einem  Zeitraum  von  47  Jahren

bewilligt  bis  auf  500  Mk.,  welche  der  Erbauer  selbst  beisteuern  muß.
Für  den  Fall,  daß  der  belreffende  Arbeiter  aus  dem  Kreisforstdienst