Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

—  213  —

eben  auch  die  Arbeitgeber  dich  allen  Sllohols  enthielten,  daß  von  einem:
Leutemangel  bald  nicht  mehr  die  Rede

Der  Verein  der  „Frauenhülfe“  zu  ehnnzeturs,  Ostpreußen,  ließ
im  Herbst  1905  einen  Kaffeewagen  bauen,  der  an  den  Wochemmärkten  auf
den  Workplat  gefahren  und  stets  an  derselben  Stelle  aufgestellt  wird.
Der  große  Topf  Hosfee.  mmit  Milch,  Zucker  und  einem  Stuck  Weißbrot
lostet  10  Pfg.  Im  D  chnitt  sind  an  jedem  Wochenmarkte  160,  am
Viehmarkt  426  Töpfe  —  re  6verlauft.  Die  Frau,  die  den  Verkauf
besorgt,  erhält  für  den  Tag  1,50  Mark  und  einen  bestimmten  Anteil  am
Verkauf.  Die  Kosten  der  ersten  Einrichtung  betrugen  etwas  über
·  .  Der  Wagen,  mit  Oelfarbe  gestrichen,  kostet  240  Mark;  die
innere  Einrichtung  70  Mark.  In  randeren  Orten  ist  man  desem  Keiwwiel
gefolgt,  sao  in  umbimnen.  25  Leldad.  Orlelsburg,  Sensburg  und
Arys.  Der  utsche  Verein  für.  Gasthausreform  erwarb  die  Wirt-Heensten
  in  der  Jatt  e  Krampe  im  Preise  Lauenburg  in  Pommern,  die

i“*“  Aapteier  Weise  wird  das  von  dem  Verein  gepachtete  Gast.

6  Nruwallen  orf  an  der  alten  Landstraße  von  Weimar  nach  Erfurt
sN  das  neuerbaute  Gasthaus  in  der  Gemarkung  Altenaue-Nicderlahn
in  der  dort  entstandenen  Bergarbeiterkolonie  geleitet.  (Vergl.  Bericht
des  Vereins  fürs  Jahr  1005).  —  Die  Landgemeinde  Necklinssaufen  bat
sich  zur  Einrichtung  von  P,Gemeindegasthäusern  2  Wirtschaftskonzessionen
erteilen  lassen,  um  die  Gasthausreform  wie  die  Mä  igkeitsbestohunge

in  nachhaltiger  Weise  unterstützen  zu  können-  —  s  erste
gasthaus  in  Verwaltung  des  (Kreisee  ist  1905  durch  den  Kreisausschuß
roitz  00e  r  (Vergl.  Kapitel

des  Kreisce!.  Greifenberg  in
Gemeindchaus.)

Schließlich  kommen  Gesetze  und  Verwaltungsmastregeln  in
Frage.  Nach  einer  Ministerialverordnung  vom  1.  Jannar  1896
dars  in  Baden  keinerlei  Versteigerung,  Verpachtung,  Werks-  oder
Dienstverdingung,  auch  nicht  von  Privatpersonen,  in  einer  Wirtschaft
  vorgenommen  werden.  Werden  sie  ausnahmsweise  mit  bezirksamtlicher
  Erlaubnis  gestattet,  so  dürsen  keine  Getränke  in
dem  Versteigerungslokal,  gleichviel  ob  gecen  Wezahlung  oder  unentgeltlich,
  verabreicht  werden.  (Land  IV.  S  171.)  Ein  ähnliches
Verbot  ist  in  S#uttimers  vom  Ministerium  des  Innern  erlassen
(Land  VIlI,  273).  Die  Neukonzessionierung  von  Wirtschaften
bietet  den  —7.  geeignete  Gelegenheit,  zur  Bekämpfung
  der  Trunksucht  beizutragen.  In  Soltau  wird  in  die
Konzessionsurkunde  folgender  Vermerk  ausgenommen:  „Es  ist
ferner  dafür  zu  sorgen,  daß  auch  alkoholfreie  Getränke  vorrätig
gehalten  und  an  Gäste,  welche  solche  verlangen,  verabreicht  werden.“
Es  sind  im  Kreise  auch  schon  in  verschiedenen  Ortschaften  Gastwirtschaften
  sür.  den  alleinigen  Ausschank  alkoholfreier  Getränke
konzessioniert.  In  demselben  Kreise  erließ  das  Landratsamt  ein:
Verfügung,  nach  der  auch  die  schon  konzessionierten.  Gastwirte  stets
alkoholfreie  Getränke  halten  müssen.  Im  m  Osten  Deutschlands  bilden
  eine  besondere  Gefahr  die  Vereinigung  von  Gastwirtschaften
und  Kramladen.  Der  Kreitzausschuß  des  Kreises  Münsterberg
gibt  daher  Konzefsionen  für  alkoholhaltige  Getränke  im  allgemeinen

1