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eben auch die Arbeitgeber dich allen Sllohols enthielten, daß von einem:
Leutemangel bald nicht mehr die Rede
Der Verein der „Frauenhülfe“ zu ehnnzeturs, Ostpreußen, ließ
im Herbst 1905 einen Kaffeewagen bauen, der an den Wochemmärkten auf
den Workplat gefahren und stets an derselben Stelle aufgestellt wird.
Der große Topf Hosfee. mmit Milch, Zucker und einem Stuck Weißbrot
lostet 10 Pfg. Im D chnitt sind an jedem Wochenmarkte 160, am
Viehmarkt 426 Töpfe — re 6verlauft. Die Frau, die den Verkauf
besorgt, erhält für den Tag 1,50 Mark und einen bestimmten Anteil am
Verkauf. Die Kosten der ersten Einrichtung betrugen etwas über
· . Der Wagen, mit Oelfarbe gestrichen, kostet 240 Mark; die
innere Einrichtung 70 Mark. In randeren Orten ist man desem Keiwwiel
gefolgt, sao in umbimnen. 25 Leldad. Orlelsburg, Sensburg und
Arys. Der utsche Verein für. Gasthausreform erwarb die Wirt-Heensten
in der Jatt e Krampe im Preise Lauenburg in Pommern, die
i“*“ Aapteier Weise wird das von dem Verein gepachtete Gast.
6 Nruwallen orf an der alten Landstraße von Weimar nach Erfurt
sN das neuerbaute Gasthaus in der Gemarkung Altenaue-Nicderlahn
in der dort entstandenen Bergarbeiterkolonie geleitet. (Vergl. Bericht
des Vereins fürs Jahr 1005). — Die Landgemeinde Necklinssaufen bat
sich zur Einrichtung von P,Gemeindegasthäusern 2 Wirtschaftskonzessionen
erteilen lassen, um die Gasthausreform wie die Mä igkeitsbestohunge
in nachhaltiger Weise unterstützen zu können- — s erste
gasthaus in Verwaltung des (Kreisee ist 1905 durch den Kreisausschuß
roitz 00e r (Vergl. Kapitel
des Kreisce!. Greifenberg in
Gemeindchaus.)
Schließlich kommen Gesetze und Verwaltungsmastregeln in
Frage. Nach einer Ministerialverordnung vom 1. Jannar 1896
dars in Baden keinerlei Versteigerung, Verpachtung, Werks- oder
Dienstverdingung, auch nicht von Privatpersonen, in einer Wirtschaft
vorgenommen werden. Werden sie ausnahmsweise mit bezirksamtlicher
Erlaubnis gestattet, so dürsen keine Getränke in
dem Versteigerungslokal, gleichviel ob gecen Wezahlung oder unentgeltlich,
verabreicht werden. (Land IV. S 171.) Ein ähnliches
Verbot ist in S#uttimers vom Ministerium des Innern erlassen
(Land VIlI, 273). Die Neukonzessionierung von Wirtschaften
bietet den —7. geeignete Gelegenheit, zur Bekämpfung
der Trunksucht beizutragen. In Soltau wird in die
Konzessionsurkunde folgender Vermerk ausgenommen: „Es ist
ferner dafür zu sorgen, daß auch alkoholfreie Getränke vorrätig
gehalten und an Gäste, welche solche verlangen, verabreicht werden.“
Es sind im Kreise auch schon in verschiedenen Ortschaften Gastwirtschaften
sür. den alleinigen Ausschank alkoholfreier Getränke
konzessioniert. In demselben Kreise erließ das Landratsamt ein:
Verfügung, nach der auch die schon konzessionierten. Gastwirte stets
alkoholfreie Getränke halten müssen. Im m Osten Deutschlands bilden
eine besondere Gefahr die Vereinigung von Gastwirtschaften
und Kramladen. Der Kreitzausschuß des Kreises Münsterberg
gibt daher Konzefsionen für alkoholhaltige Getränke im allgemeinen
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