Volltext : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

—  286  —

Exemplare,  Preisbemerkung  über  Zahlungsmodus,  ob  gleich  bezahlt,  Ser

nach  Empfang  durch  das  Pfarramt.  (Barzahlung  auch  bei  na

Leferusg  ist.  vorzuzichen  und  wird  in  der  Regel  bertrauznstarr  2
ährt);  c)  ein  un  nd  ntn  in  welchem  “—  Ausgang  des

“n“*“s  die  Zahl  der

i  abzuliefernde  Summe,  eine  auso  i  die  lest  Heir.  hasch
vollzieht,  und  der  Kolporteur  braucht  nicht  jedes  verbrauchte  Buch  z
notieren;  d)  die  Marschronte  für  den  Kolporteur,  die  vor  Beginn  s
Betriebes  für  die  ganze  3—6  Wochen  währende  Zeit  genau  festgestellt
wird,  enthallend  Datum,  Namen  des  roen  und  der  an  dem  Tage
zu  bereisenden  Orte,  Namen  der  durch  Zirkular  benachrichtigten  E
ämter  usw.,  #ee  I  eine  durch  die  Pfarrämter  usw.  auszufüllende
Kontrolkrub  il.

Der  Kolporteur  kehrt  bei  nähergelegenen  Orten  an  jedem
Abend,  bei  größeren  Touren  nach  spätestens  drei  Tagen  zurück  zur
Ablieserung  der  vereinnahmten  Gelder,  Abrechnung  (jedesmal  vorzunehmen)
  und  Neusfüllung  der  Tasche  und  Mappe.  Bei  mehrtägigen
  Touren  sind  ihm  zur  Neufüllung  an  einen  der  zu  bereisenden
  Orte  (Psarramt)  Bücherpakete  vorauf  oder  nachzuschicken,
ebenso  sind  die  Bestellungen  von  dem  Geschäftsführer  sosort  und
portofrei  durch  die  Post  oder,  wenn  der  Kolporteur  den  Best  tellort:
noch  einmal  berührt  und  nicht  so  sehr  dadurch  belastet  wird,  durch
diesen  zu  erledigen,  da  eine  Verzögerung  leicht  das  Vertrauen  der
kausenden  Bevölkerung  stört.  Der  Kolporteur  erhält  unter  der
Vergütung  seiner  baren  Anslagen  (für  Eisenbahnfahrten,  Nacht  ·
quartier  uw  einen  —  jedenfalls  den  ortsüblichen  Tagelohn  überschreitenden
  —  Betrag  von  2  bis  3,50  Mk.  täglich  (letzteres  einschließlich
  Unkosten).

Die  Bücher  usw.  find,  soweit  nicht  für  eine  Provinz  eine  eigene
Kolportageniederlage  in  Verbindung  mit  einer  Vereinsbuchhand--lung
  begründet  ist,  von  einer  Buchhondlung,  mit  der  der  Verein
in  feste  Beziehungen  tritt,  bei  längerem  und  ad  sicherem  Betrieb  auch
direkt  von  der  Verl  agshandl  ung  mit  Gewähr  eines  Rabatts
von  15—40  pCt.  zu  beziehen.  Der  Rabatt  dient  zur  Deckung  der
durch  Tagelohn,  Porto,  Drucksachen  usw.  entstandenen  Kosten.
Etwaige  Ueberschüsse  werden  entweder  zur  späteren  Inangriffnahme
  einer  größeren  Fiebilehieiriich  angesammelt  und
kapitalisiert,  oder  nach  Maßgabe  des  in  den  einzelnen  Gemeinden
Gekauften  an  diese  zurückgezahlt  und  zur  Gründung  und  Mehrung
von  Volksbibliotheken  verwandt.  Alle  ein  bis  zwei  Jahre  legt  der
Geschäftsführer  vor  der  Bezirkssynode  oder  einer  Generalversammlung
  des  Vereins  Rechenschaft  ab  und  nimmt  etwaige  Wünsche
entgegen.  Der  Geschäftsführer  arbeitet  ohne  Vergütung.

gelauft  wurde,  a  Bte  und  zur  Unterstützung  von  Bolksbiblio-