Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

70  III.  2.  Die  letzten  Resormen  Hardenberg's.

Hader  konnte  nicht  geheim  bleiben;  denn  da  die  politischen  Parteien  noch
keinen  anderen  Kampfplatz  besaßen,  so  waren  bisher  fast  alle  wichtigen
Verhandlungen  des  Staatsraths  in  gehässig  übertreibender  Darstellung
der  vornehmen  Gesellschaft  Berlins  bald  bekannt  geworden,  und  schon
mehrmals  hatte  der  König  die  Mitglieder  an  die  Pflicht  amtlicher  Verschwiegenheit
  erinnern  müssen.

Solche  düstere  Gerüchte  mußten  jetzt  den  gebrechlichen  Credit  des
Staates  geradezu  vernichten.  Mit  unsäglicher  Mühe  hielt  der  Minister
Klewitz  den  Kurs  der  Staatsschuldscheine  auf  70—71;  im  nächsten  Februar
aber  wurden  mehr  als  3  Millionen  Thaler  Wechsel  der  Seehandlung
fällig,  auch  das  Deficit  aus  den  Jahren  1817—19,  dessen  Dasein  Humboldt
  und  seine  Freunde  so  lange  abgeleugnet  hatten,  lag  jetzt  klar  am
Tage  und  sollte  sofort  gedeckt  werden.  Man  bedurfte  der  Baarmittel,
unverzüglich,  und  was  ward  aus  den  Anleiheverhandlungen,  welche  Rother
bereits  mit  einigen  Bankhäusern  eingeleitet  hatte,  wenn  die  so  oft  verheißene
  Regelung  des  Schuldenwesens  nochmals  um  Monate  hinausgeschoben,
  wenn  das  ohnehin  schwarzsichtige  Publikum  im  Voraus  durch
halbwahre  Berichte  aus  dem  Staatsrathe  beunruhigt  wurde?  Die  Geldverlegenheit
  war  so  dringend,  daß  der  Kanzler  auch  die  unverweilte  Veröffentlichung
  der  Steuergesetze  für  nöthig  hielt.  Mochten  das  Ministerium
und  der  Staatsrath  nachträglich  die  Gesetze  prüfen  und  einzelne  Verbesserungen
  vorschlagen,  der  Staat  durfte  der  neuen  Einnahmen  keinen
Monat  länger  entbehren.  „Was  würden“,  schrieb  Hardenberg  dem  Könige,
„Höchstdieselben  von  dem  Vorsteher  einer  großen  Stadt  sagen,  der  bei
einer  Feuersbrunst,  welche  ihr  den  Untergang  droht,  wissend,  daß  die
Feueranstalten  bisher  mangelhaft  waren,  statt  sogleich  alle  Mittel  zur
Rettung  anzuwenden,  erst  eine  Deliberation  im  Magistrat  über  die  Verbesserung
  jener  Anstalten  veranlassen  wollte?“"

Die  Rechtlichkeit  des  Königs  konnte  sich  indeß  zu  einem  so  eigenmächtigen
  Vorgehen  nicht  entschließen.  Friedrich  Wilhelm  befürchtete,  daß
die  Verletzung  der  Formen  den  unvermeidlichen  üblen  Eindruck  der  Steuergesetze
  noch  verschlimmern  würde,  er  bestand  auf  der  ordnungsmäßigen
Befragung  des  Staatsraths  und  sendete  aus  Potsdam  seinen  Witzleben
hinüber,  der  schriftlich  und  mündlich  dem  ungeduldigen  Kanzler  ins  Gewissen
  reden  mußte.))  Jetzt  gelte  es,  so  ließ  sich  der  Vertraute  des
Königs  vernehmen,  „die  Finanzen  eines  Staates  zu  ordnen,  der  einem
Schiffe  ohne  Segel  und  Masten  gleich,  das  auf  den  Wellen  der  bewegten
Zeit  umhertreibt,  nur  durch  die  weise  Führung  eines  großen  Staatsmannes
  nicht  allein  erhalten  wurde,  sondern  wie  ein  Phönix  neu  erstand."
Bei  einem  so  umfassenden  Unternehmen  dürften  die  Fundamentalgesetze
des  Staates  nicht  mißachtet  werden,  und  zu  diesen  zählten  die  Verord- 



*)  Albrecht  an  Hardenberg,  13.,  16.  Januar  1820.