Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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Mittel  und  Wege.  Die  vielfachen  Betrügereien
im  Biehhandel  werden  nur  durch  ausreichende  Aufklärung
und  Belehrung  der  Bevölkerung  sllwählich  zum  Verschwinden  gebracht
  werden  können.  Bei  vielen  Prozessen  aber,  die  aus  dem
Viehhandel  entstehen  und  meist  für  den  Landwirt  ungünstig  verlaufen,
  weil  ihm  die  nötige  Kenntnis  der  gesetzlichen  Bestimmungen
  fehlt,  ist  es  dringend  nötig,  bei  jeder  geeigneten  Gelegenheit
auf  eine  Verbreitung  der  notwendigen  Kenntnisse  hinzuweisen.
Bekämpfung  des  Schwindels  und  Wuchers  im  Viehhandel
sind  verschiedene  Wege  eingeschlagen.

1.  Rechtsanskunfts-  und  Rechtzberatnugeftellen,  wie  fie  in  den
Kreisen  Crefeld  und  Malmedy  bestehen.  Wir  verweisen  auf  das
Kapitel  „Rechtsschutz  und  Rechtsauskunft“.

2.  Die  Gründung  des  „Vereins  gegen  wucherische  Ausbeutung
des  Bolkes  im  Großherzogtum  Baden“  (Karlsruhe),  der  1891  gegründet
  ist,  seine  Tätigkeit  aber  nicht  nur  auf  den  Wucher  im  Viehgeschäft
  erstreckt.  Er  bezeichnet  als  seine  Aufgaben:

süssan  Rates  und  zh  erdrsten  de  sierd  die  Geschäd  r  he  2.  Beiedigung
  de  selien  Kreditbedürfnisses  der  weniger
Bemittelten.  3.  Aufklärung  der  beteiligten  Bevölkerung
durch  ";  in  Schriften  und  in  der  Presie  über  WW  räuche,  die
im  Verkehr,  z.  B.  beim  Viehkauf  und  Viehtan  isch,  der  Viehverstellung,
dem  Grundftückhandel,  bei  Abrechnungen,  Abzsahlungsgeschäften  vorkommen
  und  der  wucherischen  Ausbeutung  uftlärung

—““'ls  e,  die  d  els.  Mittel  zur
wuchersschen  Ausbeutung  benutzt  werde  Aufklärung  über
en  RNutzen  einer  Geoneen  r  S  öie  1  r  und  Ein-*—*-3
  einer  einfachen,  den  Verhiltnissen  angemessenen  Buchführung.
Der  Verein  hat  in  jedem  Amtsbezirke  einen  Vertrauensmann
  angestellt,  der  dort  dem  Wucher  seine  besondere  Aufmerksamkeit
zuwendet,  etwaige  Wucherfälle  möglichht  genau  und  schnel!  fest.
stellt  und  dem  Vorstand  des  Landesvereins  zu  Karlsruhe  anzeigt.  Außerdem
  muß  er  für  ausreichende  Gelegenhcit  hur  Befriedigung  des  Kreditbedarfs
  sorgen.  Die  Mitgliedschaft  des  Vercinö  kann  mit
1  Mk.  Beitrag  erworbem  werden,  so  daß  auch  dem  Minderbemittelten
Gelegenheit  geboten  ist,  sich  seine  Hilfe  zu  sichern.

Andere  Vereine  ähnlicher  Tendenz  sind  entweder  durch  Raiffeisenvereine
  ganz  abgelöst  oder  doch  in  ihrer  Wirksamkeit  beschränkt
worden,  wie  z.  B.  der  „Verein  gegen  den  Wucher  im  Saargebiet“.

Bie  die  Raiffeisenvereine  und  Darlehntzkassen  hier  zu  Werke
gehen  können,  das  soll  im  nachfolgenden  Kapitel,  die  Güterschlächterei,
  näher  gezeigt  werden.

3.  Die  Mecklenburgischen  Viehversich  Gesellschaften  bestreiten
  die  Kosten  der  Rechtshilfe  in  Fällen  wucherischer  Ausbeutung.