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Mittel und Wege. Die vielfachen Betrügereien
im Biehhandel werden nur durch ausreichende Aufklärung
und Belehrung der Bevölkerung sllwählich zum Verschwinden gebracht
werden können. Bei vielen Prozessen aber, die aus dem
Viehhandel entstehen und meist für den Landwirt ungünstig verlaufen,
weil ihm die nötige Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen
fehlt, ist es dringend nötig, bei jeder geeigneten Gelegenheit
auf eine Verbreitung der notwendigen Kenntnisse hinzuweisen.
Bekämpfung des Schwindels und Wuchers im Viehhandel
sind verschiedene Wege eingeschlagen.
1. Rechtsanskunfts- und Rechtzberatnugeftellen, wie fie in den
Kreisen Crefeld und Malmedy bestehen. Wir verweisen auf das
Kapitel „Rechtsschutz und Rechtsauskunft“.
2. Die Gründung des „Vereins gegen wucherische Ausbeutung
des Bolkes im Großherzogtum Baden“ (Karlsruhe), der 1891 gegründet
ist, seine Tätigkeit aber nicht nur auf den Wucher im Viehgeschäft
erstreckt. Er bezeichnet als seine Aufgaben:
süssan Rates und zh erdrsten de sierd die Geschäd r he 2. Beiedigung
de selien Kreditbedürfnisses der weniger
Bemittelten. 3. Aufklärung der beteiligten Bevölkerung
durch "; in Schriften und in der Presie über WW räuche, die
im Verkehr, z. B. beim Viehkauf und Viehtan isch, der Viehverstellung,
dem Grundftückhandel, bei Abrechnungen, Abzsahlungsgeschäften vorkommen
und der wucherischen Ausbeutung uftlärung
—““'ls e, die d els. Mittel zur
wuchersschen Ausbeutung benutzt werde Aufklärung über
en RNutzen einer Geoneen r S öie 1 r und Ein-*—*-3
einer einfachen, den Verhiltnissen angemessenen Buchführung.
Der Verein hat in jedem Amtsbezirke einen Vertrauensmann
angestellt, der dort dem Wucher seine besondere Aufmerksamkeit
zuwendet, etwaige Wucherfälle möglichht genau und schnel! fest.
stellt und dem Vorstand des Landesvereins zu Karlsruhe anzeigt. Außerdem
muß er für ausreichende Gelegenhcit hur Befriedigung des Kreditbedarfs
sorgen. Die Mitgliedschaft des Vercinö kann mit
1 Mk. Beitrag erworbem werden, so daß auch dem Minderbemittelten
Gelegenheit geboten ist, sich seine Hilfe zu sichern.
Andere Vereine ähnlicher Tendenz sind entweder durch Raiffeisenvereine
ganz abgelöst oder doch in ihrer Wirksamkeit beschränkt
worden, wie z. B. der „Verein gegen den Wucher im Saargebiet“.
Bie die Raiffeisenvereine und Darlehntzkassen hier zu Werke
gehen können, das soll im nachfolgenden Kapitel, die Güterschlächterei,
näher gezeigt werden.
3. Die Mecklenburgischen Viehversich Gesellschaften bestreiten
die Kosten der Rechtshilfe in Fällen wucherischer Ausbeutung.