230 IV. Württemberg als Königreich.
Schicksal der Waffengenossen, die gleich anfangs in dem Verhalten der Bayern
gegen die Hannoveraner zu Tage getreten, Mangel an Uebereinstimmung und kameradschaftlicher
Gesinnung, gegenseitiges Mißtrauen, genährt durch Verdächtigungen
und Vorwürfe, waren während des ganzen Krlegs die schlimmen Gefährten
der Bundesarmee gewesen, welche trotz der Tapferkeit und Kampflust der
Mannschaften so klägliche Resultate herbeiführten. Der Krieg konnte von Seiten
der Bundestruppen keinen andern Zweck mehr haben, als die Waffenehre zu
retten. Man hatte sich zu weit eingelassen, hatte zu große Rüstungen gemacht,
hatte zu laut die Kriegstrompete ertönen lassen, als daß man es jetzt mit der militärischen
Ehre hätte vereinbar finden können, sich ohne Kampf zurückzuzlehen
und damit das demüthige Selbstbekenntniß abzulegen, daß man von vornherein
sich für überwunden erkläre“. Als die Waffen zwischen Oesterreich und Prgußen
in Böhmen und Mähren schon ruhten, begann erst der Kampf im Main= und
Taubergebiet. Die Württemberger kämpften in der Schlacht bei Tauberbischofsheim
(24. Juli 1866) unter der Anführung ihres Generals
von Hardegg tapfer, wurden aber von den Preußen geschlagen, welche schnell
nach Württemberg hereinrückten. Nach dem Waffenstillstandsvertrag zwischen
Preußen und Württemberg (2. August), Baden und Bayern wurde das Bundesarmeekorps
aufgelöst. Am 13. August schloß Württemberg den Frieden, nach
welchem Vertrag es acht Millionen Gulden Kriegsentschädigung an Preußen zu
bezahlen hattt. Ebenso erkannte es die Neubildung des „norddeutschen Bundes“,
sowie die andern staatlichen Veränderungen des Nikolsburger Friedens an. Insgeheim
schloß Preußen noch ein Schutz= und Trutzbündniß zu gemeinsamer Aktion
im Falle eines auswärtigen Krlegs mit Hessen, Baden, Bayern und Württemberg.
Die Forderungen Preußens an Württemberg in dem Friedensschlusse sind
keine hohen zu nennen, wenn man bedenkt, daß im Namen der Bundesversammlung
württembergische Truppen die Fürstenthümer Hohenzollern besetzt und in
Verwaltung genommen und die Stimmung in Württemberg eine höchft feindselige
gegen Preußen gewesen war.
B. Württemberg ein Glied des deutschen Reichs.
8. 58.
König Karl. Der deutsch- französische Krieg und die Aufrichtung des
neuen deutschen Beichs.
„Es war eine alte Verheißung: Ein freies,
großes Deutschland, lebenskräftig und in Einbeit
gehalten, wiedergeboren aus dem ureigenen
Geiste des deutschen Volkcs sollte, wieder unter
den Völkern Europas erscheinen.“
Uhland.
Oesterreich hatte im Nikolsburger Frieden betreffs der vier süddeutschen
Staaten sich einverstanden erklärt, „daß dieselben in einen Verein zusammentreten,
dessen nationale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde der näheren
Verständigung zwischen beiden vorbehalten bleibe“, und auf Anregung Frankreichs
war diesem Verein „eine internationale, unabhängige Stellung“ im Prager
Frieden zugesichert worden. Ein solcher Verein wurde aber nicht gebildet. Der
bayrische Minister, Fürst Hohenlohe-Schillingsfürft, veranstaltete in Stutt-