Full text: Der Vaterländische Hilfsdienst. 1. Teil. (1)

Kriegsamt oder eine durch Vermittlung der Landes- 
zentralbehörde zu bestimmende Stelle erläßt. Durch 
sie wird bekannt gegeben, daß für diese oder jene Ar— 
beiten Hilfsdienstpflichtige gesucht werden und daran 
die Aufforderung geknüpft, es sollen sich zur Erfüllung 
ihrer Dienstpflicht bereite und für die Arbeiten geeignete 
Bewerber bei den Nachweisstellen melden. Es wird 
damit gerechnet, daß die Hilfsdienst- 
pflichtigen, die nach ihren Fähigkeiten 
für die Arbeiten in Betracht kommen, 
sich auf diese allgemeine Aufforderung 
hin freiwillig melden. Doch zieht die Nicht- 
befolgung der allgemeinen Aufforderung noch keinen 
Rechtsnachteil nach sich. 
Wird ihr nicht in ausreichendem Maße ent= 2 4 
sprochen, so wird der einzelne Hilfsdienstpflich- frre 
tige mit besonderer schriftlicher Auf- 9 
forderung durch den Einberufungsausschuß 
herangezogen. Diese enthält die Aufforderung an 
den Dienstpflichtigen, sich binnen zwei Wochen bei 
einer der in § 2 bezeichneten Stellen Arbeit zu suchen. 
Die Auswahl der Stelle bleibt dem Dienstpflichtigen 
in diesem Abschnitt des Verfahrens grundsätzlich noch 
überlassen, wenn auch der Ausschuß darauf hinweisen 
kann, daß er sich seine Beschäftigung zweckmäßig in 
diesem oder jenen Beruf oder Betrieb suchen soll. Doch 
ist dies ein Vorschlag, der den Dienstpflichtigen nicht 
bindet. Bei der Suche nach einer geeigneten Tätigkeit 
wird sich der Dienstpflichtige zweckmäßig des Arbeits- 
nachweises bedienen. Es ist die Errichtung besonderer 
Hilfsdienstmeldestellen geplant, denen der Arbeitsnach- 
weis und die Berufsberatung für Dienstpflichtige über- 
tragen werden soll und die durch Zentralauskunfts- 
stellen und ein Kriegsarbeitsamt zusammengefaßt wer- 
den. Hat der Dienstpflichtige Beschäftigung gefunden, 
so hat er davon dem Einberufungsausschuß Meldung 
zu machen. Dieser entscheidet dann, ob eine unter 8 2 
fallende Tätigkeit vorliegt. 
Ist dagegen binnen 2 Wochen von der Zustellung #- 
des Stellungsbefehles an eine Beschäftigung nicht
	        
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