Metadaten : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

557

bildet  bei  dem  Size  Freiham  im  Landgerichte
  Muͤnchen  ein  Ortsgericht.  Dasselbe
  wird  nebst  Freiham  die  Orte  Aubing
und  Lochhausen  nebst  der  Einzeln  Grebenzell
mit  los  ständigen  Gerichtssassen  begreifen.
München  den  10.  August  1816.

(  Drtsgericht  Kapfing.)

Die  Vormundschaft  der  gräflich  Sprettischen
  Dupillen  bildet  gegen  vorschriftmäßige
  Vertretung  aus  dem  Datrimontalgerichte
  Kapfing,  Landgerichts  Landehut,
ein  Ortsgericht,  welches  die  Orte  und  Einzelnhöfe
  Kapfing,  Kemoden,  Gleißenbach,
Güttersdorf,  Wieskozing,  Thanlohe,  Thanham,
  Oberfroschham,  Schöllenberg,  Hubstetten,
  Viehhaufen  und  Schraham  mit
58  Familien  enthalten  wird.

Muͤnchen  am  20.  August  1816.

(Ortsgericht  Haskangkreit.)

Die  Haslangischen  Erben  bilden
das  Ortsgericht  zu  Haslangkreit  im
Landgerichte  Aichach  auf  folgende  Art:
dasselbe  wird  in  dem  Stererdistrikte  des
Marktes  Kühbach  die  zu  seiner  Rural-Gemeinde
  geeigneten  Orte,  Haslangkreit,  Par,
Abtismühl,  Ober=  und  Unterbuch,  Winden
und  Stokensau,  aus  dem  Distrikte  Inchenhofen
  die  Orte  Groshausen  und  Oedmühle,
  endlich  aus  dem  Disteikte  Bernbach
  den  Ort  Nadersdorf,  mit  87  ständigen
Familien  enthalten.

München  den  2.  August  1816.

 

558
Sizung  des  geheimen  Nache.

In  der  königlichen  geheimen  Rathsstzung
vom  1.  August  1316.  wurden  nachstehende
Rekurs  Gegenstände  entschieden:

1)  Die  Streitsache  des  Simon  Hiebl

Staudhammer  zu  Staudham,  und  der

Wirthe  Balthasfar  Schmidramel

zu  Forsting  und  Mathias  Stabler

zu  Gabersee,  Landgerichts  Wasserburg

im  Isarkreise,  wegen  Bierschenken  Befagnißes.



Der  Rekurs  wegen  Kriegskosten  Ausgleichung

  in  dem  vormaligen  Neustädter

und  Ipphofer  Distrikte,  Landgerichts

Markt  Bibart  im  Rezarkreise.

Vom  22.  August:

1)  Der  Rekurs  der  Tafernwirthe  zu  bindau
im  Illerkreise  gegen  die  dortigen  Bäcker
wegen  Gewerbstreits  wurde  an  das  koͤ-nigliche
  geheime  Ministerium  des  Innern
zur  geeigneten  Erledigung  zurückgegeben.

2)  Der  Rekurs  des  quiescirten  Assessors  von
Scheuerl  zu  Nürnberg  gegen  die  Gemeinde
  Vorra,  Landgerichts  Hersbruck
im  Rezatkreise  wegen  Gemeinde  Waldetheilung,
  dermal  wegen  Jurisdiktions=Konflikts.


2

 

Beitr  äge.
Für  kranke  und  verwundete  Krleger.

Hieran  sind  ferners  eingegangen:
I.  Vom  DPfarrer  Bauer  zu  Sambach,  königlichen
  Landgerichts  Michach,  die  von  dem-