Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

vor Aristoteles und Platon. 163 
einzige, noch auch die der Platonischen Republik nach allen 
Seiten am nächsten stehende. 
Als den zweiten Vorgänger des Platon muss man nämlich 
wohl Phaleas den Chalkedonier ansehen, von dem Ari- 
stoteles sagt, dass er zuerst vorgeschlagen habe, dass die 
Besitzungen der Bürger gleich sein müssten. Dies meinte 
er sei zwar gleich bei der Gründung der Staalen ins Werk zu 
setzen nicht schwer, bei den schon gegründeten dagegen schwie- 
riger. Er wollte dies nun in der Weise bewirken, dass die 
Reichen ihren Töchtern zwar Mitgiften geben, selbst aber keine 
empfangen sollten, während dagegen die Armen (Toug de rre- 
vrrcog) zwar welche empfangen, nicht aber solche geben sollten. 
Dem Phaleas mögen dabei die Zustände in Sparta vorgeschwebt 
haben, wo die reichen Erbinnen, die &rixAnoos oder Ertidıxos 
einen so grossen und verderblichen Einfluss übten, und wo es 
zur Zeit des Aristoteles dahin gekommen war, dass diese Erb- 
töchter nicht weniger als zwei Fünftel des ganzen Grund- 
besitzes besassen !). Dass dieser Vorschlag als solcher 
nicht viel bedeutete ist klar; ob Phaleas mehr als diesen Vorschlag 
geschrieben, ob er namentlich eine ganze noÄıreia entworfen, er- 
fahren wir indess nicht. Jedenfalls wendete sich Platon diesen 
Gedanken in seinen vouoıg zu, indem er wollte, dass kein Bürger 
mehr als das Fünffache des kleinsten Grundbesitzes erwerben 
solle. Darüber gab es indess auch Gesetze in Athen und bei 
den Locrern, und eben so bei den Spartanern. Im Uebrigen 
giebt Aristoteles doch Andeutungen, dass Phaleas ein grösseres 
Werk geschrieben habe; so sagt er, dass Phaleas fordre, es 
solle im Staate in zwei Dingen Gleichheit stattfinden, in der 
Erziehung und im Vermögen. Es zog also Phaleas den Ge- 
danken — nicht der gemeinschaftlichen und organisirten Erziehung 
die die Griechen schon vor den Perserkriegen kannten ?), sondern 
den einer gleichen Erziehung des ganzen Volkes, mithin auch 
  
  
1) Arist. Pol. II, 6. 11. — zweoas zwv nerre urgwv Te dvo zum Theil 
auch , weil die Zahl der &nixAngo: so gross gewesen. 
2) Herod. VI, 27. erzählt von Kınderschulen zum Lesen und Schreiben 
auf Chios, in denen die Decken einstürzten und Schüler und Kinder erschlugen 
— also auch Schulhäuser. 
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