württembergische Agrarverhältnisse. 4195
Werths frei cerhielte und seinen vier Geschwistern die andere
Hälfte herauszahlen müsste. Diese erhielten dann noch mehr als
ihren Pflichttheil, nämlich 1250 Gulden ein jedes anstatt 1000
Gulden. Ich sage, die Uebernahme sei in diesem Fall möglich,
weil es allgemein üblich ist, auf ein Gut nicht über die Hälfte
des Werths hypothekarisch darzuleihen, der übernehmende Sohn
also auch nicht mehr herauszahlen kann. Sodann wäre auch eine
stärkere Verschuldung für das Bestehen der Wirthschaft im hohen
Grade gefährlich; schon unter diesen Verhältnissen läuft der neue
Bauer Gefahr, von einigen ungünstigen Jahren zum Ruin gebracht
zu werden. Wird nun aber der Gesammtwerth der Grundstücke
wegen des hohen Preises, den dieselben sonst in der Gemeinde
haben, beträchtlich höher angenommen, so tritt mit jeder Steigerung
weiter auch die Schwierigkeit der Uebernahme wehr heraus.
Werden die übrigen Geschwister auch ganz auf den Pflichttheil
geselzt, so muss der Uebernehmende, um denselben ihren Antheil
herauszuzahlen, bei 12000 Gulden Taxationswerth schon 4800
Gulden, bei 15000 Gulden schon 6000 Gulden Schulden machen,
das heisst: dort ist die-Uebernahme kaum mehr möglich, hier
geradezu unmöglich.
Ich weiss wohl, dass in diesem Beispiel darauf keine Rücksicht
genommen ist, dass der das Gut übernehmende Sohn gewöhnlich
etwas erheiralhet, was ihm dann die Uebernahme erleichtert
und sie selbst bei stärkeren Auszahlungen an die Geschwister
noch möglich macht. Aber ebenso wenig ist andrerseits auf eine
möglicher Weise und unter den heutigen Verkältnissea gewöhnlich
stattfindende Verschuldung des Guts Rücksicht genommen und
gerade diese ist es, die die Erhaltung des Guts in einer Hand
am meisten erschwert, weil dabei die Grenze der weiteren Be-
lastungsmöglichkeit desselben durch neue Schulden behufs der
Herauszahlungen an die Geschwister so schnell erreicht ist. Man
nehme in jenem Beispiel nur an, das Gut sei bereits mit nur
3000 Gulden Schulden belastet gewesen und das in Erbgang
kommende Vermögen sei alsg bei richtiger, nicht übermässiger
Taxation, {000 Gulden. Nun sollen die übrigen Kinder zusammen
2800 Gulden herausbezahlt erhalten. Diese aber noch zu den
vorhandenen Schulden hinzy zu übernehmen, wäre ganz unmöglich;
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