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erhebliche. Ihre Aufgabe ist im Wesentlichen die Unterhaltung
einiger Strafanstalten für Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheue,
sowie der bestehenden Irrenhäuser und die Aushilfe für Unter-
stützung derjenigen ‘Armen, zu deren Verpflegung die einzelnen
Gemeinden entweder nicht verpflichtet, oder nicht vermögend
sind. Die durch sie verwandten Summen kommen gegen die
regelmässigen Leistungen der grösseren Städte und gegen die
Verwendung des Staates, sowie der Privatmildthätigkeit, in ausser-
ordentlichen Fällen kaum in Betracht ').
ordnet eine Revision der in den einzelnen Provinzen bestehenden Regle-
ments über die Armenpflege an. Diese Revision ist zwar für einige Armen-
verbände (z. B. der Kurmark, der Niederlausitz, des Kreises Kottbus u. s. w.)
erfolgt, für andere indess noch zu erwarten.
1) Der kurmärkische Landarmenverband, welcher 15 Kreise und einige
Ortschaften umfasst, verausgabte im Ganzen im J. 1848 rund 77,600 Rthlr.,
1850 73,000 Rthir. Beinahe die Hälfte dieser Summen wurde durch die Unter-
haltung der in den Strafhäusern eingesperrten Bettler und Landstreicher in
Anspruch genommen, eine Ausgabe, welche kaum unter den Gesichtspunkt
der eigentlichen Armenpflege fällt. Einen anderen, ebenso erheblichen Theil
der Ausgabe veranlasst die Verpflegung von Invaliden und die Behandlung
von Irren. An Armenunterstützung, ausserhalb der zwei Strafanstalten zu
Straussburg und Prenzlau; des Irrenhauses zu Neu-Ruppin, und des Inva-
lidenhauses zu Wittstock, also an Heimathlose, oder unvermögenden Ge-
meinden angehörige Arme, wurden nicht mehr als 1848 rund 5500 Thlr.,
1850 Rıihlr. 6000 verwandt (vgl. das Amtsblatt der Regierung zu Potsdam,
Jahrg. 1849, Beil. zum 52sten Stück; Jahrg. 1851, Beil. zum 36sten Stück.)
Der westpreussische Landarmenverband, welcher die Regierungsbezirke
Danzig und Marienwerder umfasst, hat im Durchschnitt der Jahre 18""/49 an
laufenden Unterstützungen für heimathlose und andere Arme die Summe von
rund 12000 Rihlrn. verausgabt. (Vergl. den in der Beilage I. mitgetheilten
Abschnitt eines landräthlichen Berichtes an die Regierung zu Marienwerder.)
In dem Kreise Reichenhach in Schlesien (woselbst der Landarmenverband
auf die einzelnen Kreise beschränkt ist) betrug die Ausgabe des Landarmen-
fonds vor dem Jahre 1848 jährlich etwa die Summe von 300 Rthirn., in
dem Kreise Waldenburg sogar nur 30 Rıhlr. (nach mündlichen Angaben der
Kreisbehörden), obwohl diese Gegenden unter dem Drucke der auf der
Baumwollen- und Leinenindustrie lastenden Krisis schwer darniederlagen,
und yom Staate, sowie von Privatpersonen Tausende verwendet werden
mussten, um das Aeusserste abzuwenden. Auch in Oberschlesien ist bei
Gelegenheit des dort ausbrechenden Typhus durch den Landarmenverband
zur Linderung der Noth wenig geschehen; die Aufgabe fiel auch hier im
Wesentlichen dem Staate und der Privatmildthätigkeit zu.