Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

im Königreich Sachsen. 279 
statistischen Forschungen nicht bloss den Erfordernissen der Staatsverwaltung 
‘sondern auch denen der Wissenschaft entsprechen. Was das erstere anlangt, 
‚so kann es allerdings der Regierung für eine grosse Zahl von Zwecken 
genügen, die einfache numerische Darlegung des gegenwärtigen und jüngst 
vergangenen Zustandes einzelner staatlicher Elemente vor sich zu haben, 
‘Für sehr viele andere, dem volkswirthschaftlichen Gebiete angehörende That- 
sachen genügt dies aber nicht, sondern es handelt sich dabei gewöhnlich 
mehr um den Nachweis des Causalzusammenhangs, der Gesetze gewisser 
Erscheinungen des Öffentlichen Lebens. Nun kann man zwar sagen, dass 
dieser Nachweis dem betreffenden Zweige der Verwaltung, je nach ihrem 
Bedürfnisse selbst zu überlassen sei, allein wenn dies geschieht, und in 
manchen Fällen wohl auch geschehen muss, so wird diesen einzelnen Be- 
hörden nothwendig die Verfolgung neuer interessanter Gesichtspunkte, die 
sich so häufig aus der Combination von Elementen ergeben, davon das eine 
allein in den Wirkungskreis dieser, das andere in den Wirkungskreis jener 
gehört, ferne bleiben müssen, während gerade in solcher Rückwirkung aller 
Zweige der Staatsverwaltung eine Hauptquelle des Fortschritts für jedes 
statistische Bureau in Hinsicht auf allseitige Durcharbeitung des Stoffs und 
Vervollkommnung der Methoden gefunden werden dürfte; abgesehen davon, 
dass sich einem Bureau unter wissenschaftlicher und strebsamer Leitung fort- 
während von selbst neue Gesichtspunkte für die Anschauung des Staats- und 
Volkslebens darbieten, auf welche der betreffende Verwaltungszweig viel- 
leicht nicht von selbst gefullen wäre. Ohne Zweifel wird auch das Um- 
gekehrie stattfinden, das statistische Bureau wird bei selbsteigenem Vor- 
gehen manch speciellen Gegenstand unbeachtet lassen, der unbedeutend in 
seinem Erscheinen, darum doch vom grössten Belang in einer gewissen 
Frage sein kann. Aber daraus folgt, dass eine enge Verbindung des sta- 
tistischen Bureaus mit den einzelnen Behörden oder vielmehr eine voll- 
ständige Kenntniss der Bedürfnisse dieser letzteren bei dem Bureau eine 
unerlässliche Bedingung zur nutzbringenden Entwickelung der Statistik im 
Staate überhaupt ist. 
Fragen wir nun, ob diese Bedingung in Sachsen erfüllt ist, so ist 
darauf leider mit Nein zu antworten. 
Das was zur Begründung einer vollständigen und allseitigen statistischen 
Kenntniss eines Landes in vielen deutschen Ländern und namentlich auch in 
Sachsen noch am meisten mangelt, sind nicht sowohl Beobachtungen, als 
hinlänglich genaue und erschöpfende Beobachtungen der staatlichen und 
gesellschaftlichen Zustände. Es werden im Königreich Sachsen vielleicht 
mehr Thatsachen aus dem gesellschaftlichen Leben von Seiten der Behörden 
aufgezeichnet, als in manchem anderen Lande, aber bei dem Mangel eines 
geregelten Planes, einer systematischen Zusämmenstellung , einer Centrali- 
sation der verschiedenen Beobachtungen bleibt ein grosser Theil derselben. 
todtes Material und nicht wenige dürften daher von keinem andern als dem 
Erfolge begleitet sein, denjenigen Personen, die sich ihnen unterzogen, eine
	        
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