über Armenpflege und Heimathsrecht. 345
Doch ist nicht gesagt, worin diese besondern Vortheile bestehen
sollen, und dass die allgemeine Benutzung der Gemeindeanstalten
und Erwerbsquellen, sowie der Anspruch auf Armenunlerslützung
hierunter nicht zu verstehen seien.
Für die Einräumung dieser Vortheile ist die Erhebung
eines Einzugsgeldes indess keine angemessene Gegenleistung.
Soll durch dasselbe das Entgelt für die Benitzung der Ge-
meindeanstalten entrichtet werden, so hat es die Nalur einer
Gemeindeabgabe. Als solche ist das Einzugsgeld sehr wenig
zu empfehlen, da es weder nach den Kräflen des Zalılenden,
noch nach der durch ihn besonders veranlassten Mühewaltung
schicklich abgemessen werden kann. Für die arbeitenden Klassen
ist diese Abgabe in der Regel höchst drückend. Als Preis für
besondere Vortheile kann das Einzugsgeld unter diesem Ge-
sichispunkte nur in wenigen Gegenden angesehen werden, da
in der Mehrzahl derselben die Gemeindeanstallen auf keiner vor-
züglichen Stufe der Vollkommenheit stehen.
Wird durch das Einzugsgeld der Anspruch auf Armen-
unterstützung erkault, so ist der Preis für einen so ausge-
dehnten und eigentlich unbegrenzten Anspruch im Gegentheil zu
niedrig. Die Gemeinde hat in solchem Falle von dem Zuzuge
eines grossen Theils der neu sich Ansiedelnden offenbaren Na: h-
theil. Auf der andern Seite hat auch der Neuanziehende nur
verloren. Denn der Anspruch auf ein Almosen ist für keinen
selbstsländigen Mann ein begehrtes Gut. Die als ein Einzugs-
geld zu zahlende Summe würde oft hingereicht haben, um sich
vor dem Eintreten der Hilfsbedürfiigkeit wirksam su schützen.
Als Schranke gegen einen unwillkommenen Zudrang neuer
Mitglieder ist ein Einzugsgeld ebenfalls unzweckmässig. Denn
meistens wird gleichzeitig der Zuzug von einigen Einwohnern
(die durch besondere Geschicklichkeit oder sonst gute Eigen-
schaften sich auszeichnen) sehr wünschenswerth, der von An-
deren dagegen störend sein. Nicht aus der Zahl der Einwohner
an sich entstehen die Besorgnisse, sondern aus der mit der
Dichtigkeit der Bevölkerung nicht Schritt haltenden Bildung
und aus einer unzweckmässigen Vertheilung der Ar-
beitskräfte. Die Ansiedelung eines neuen Meisters würde
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