in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 2393
schutzbedürfiig zu schildern. Was in Hannover an industriellen
Unternehmungen besteht, hat sich unter dem geringen Schutze
sehr niedriger Eingangszölle emporarbeiten müssen und möchte
schon desshalb, wenn nicht für jede einzelne Branche die Ge-
wissheit, so doch im Allgemeinen die Präsumtion des ferneren
Bestehens auch bei freiem Zollvereinsverkehr für sich haben.
Die hannoversche Industrie hat ferner eine naturgemässe Rich-
tung dahin genommen, dass sie sich zunächst die Aufgabe stellte,
die in Fülle vorhandenen und leicht zu erlangenden inländischen
Rohstoffe, wie Wolle, Häute und Felle, Flachs, Wachs, Talg,
Lumpen, die Materialien zu Glas- und Thonwaaren, Metalle u. s. w.
zu verarbeiten, und hiebei mit den gröberen Fabrikaten vor den
feineren gleicher Gattung den Anfang zu machen. Sie hat sich
ausserdem auf die Verarbeitung solcher fremder Rohstoffe ge-
worfen, welche nach der ganzen Handelslage des Landes zu
billigen Preisen und Frachtsätzen zu’ beziehen sind, wie Roh-
zucker, Tabaksblätter u. s. w.
Manche Zweige würden schon jetzt ausgedehnter betrieben
werden, wenn der inländische Markt nicht so beengt und der
zollvereinsländische offen wäre, wie es denn ja bekannt genug
ist, dass der frühere Absatz verschiedener hannoverscher Fabri-
kate nach Braunschweig, Kurhessen u. s. w. mit dem Anschlusse
dieser Länder eingebüsst wurde. Die Concurrenzfähigkeit des
Steuervereins mit dem Zollvereine kann schon desshalb nicht
nach dem bisherigen Verhältnisse der gegenseitigen Einfuhr be-
urtheilt werden, weil (abgesehen von den durch den Vertrag
von 1845 zugestandenen gegenseitigen Erleichterungen) die Fa-
brikate des Steuervereins drei- bis viermal höhere Eingangszölle
seither im Zollverein zu erlegen halten, als umgekehrt die Fa-
brikate des Zollvereins bei der Einfuhr in den Steuerverein.
Mehrere von den hervorragendsten Zweigen der zollvereinslän-
dischen Industrie aber können der Industrie des Steuervereins
aus dem einfachen Grunde keine Nachtheile zufügen, weil letz-
tere die betreffenden Artikel überhaupt nicht liefert, so dass
die künftige Mehreinfuhr des Zollvereins in den Steuerverein
nicht auf Kosten der steuervereinsländischen, sondern auf Kosten
der fremden Industrie statlfinden wird. Diess gilt von Seiden-
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