Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 2393 
schutzbedürfiig zu schildern. Was in Hannover an industriellen 
Unternehmungen besteht, hat sich unter dem geringen Schutze 
sehr niedriger Eingangszölle emporarbeiten müssen und möchte 
schon desshalb, wenn nicht für jede einzelne Branche die Ge- 
wissheit, so doch im Allgemeinen die Präsumtion des ferneren 
Bestehens auch bei freiem Zollvereinsverkehr für sich haben. 
Die hannoversche Industrie hat ferner eine naturgemässe Rich- 
tung dahin genommen, dass sie sich zunächst die Aufgabe stellte, 
die in Fülle vorhandenen und leicht zu erlangenden inländischen 
Rohstoffe, wie Wolle, Häute und Felle, Flachs, Wachs, Talg, 
Lumpen, die Materialien zu Glas- und Thonwaaren, Metalle u. s. w. 
zu verarbeiten, und hiebei mit den gröberen Fabrikaten vor den 
feineren gleicher Gattung den Anfang zu machen. Sie hat sich 
ausserdem auf die Verarbeitung solcher fremder Rohstoffe ge- 
worfen, welche nach der ganzen Handelslage des Landes zu 
billigen Preisen und Frachtsätzen zu’ beziehen sind, wie Roh- 
zucker, Tabaksblätter u. s. w. 
Manche Zweige würden schon jetzt ausgedehnter betrieben 
werden, wenn der inländische Markt nicht so beengt und der 
zollvereinsländische offen wäre, wie es denn ja bekannt genug 
ist, dass der frühere Absatz verschiedener hannoverscher Fabri- 
kate nach Braunschweig, Kurhessen u. s. w. mit dem Anschlusse 
dieser Länder eingebüsst wurde. Die Concurrenzfähigkeit des 
Steuervereins mit dem Zollvereine kann schon desshalb nicht 
nach dem bisherigen Verhältnisse der gegenseitigen Einfuhr be- 
urtheilt werden, weil (abgesehen von den durch den Vertrag 
von 1845 zugestandenen gegenseitigen Erleichterungen) die Fa- 
brikate des Steuervereins drei- bis viermal höhere Eingangszölle 
seither im Zollverein zu erlegen halten, als umgekehrt die Fa- 
brikate des Zollvereins bei der Einfuhr in den Steuerverein. 
Mehrere von den hervorragendsten Zweigen der zollvereinslän- 
dischen Industrie aber können der Industrie des Steuervereins 
aus dem einfachen Grunde keine Nachtheile zufügen, weil letz- 
tere die betreffenden Artikel überhaupt nicht liefert, so dass 
die künftige Mehreinfuhr des Zollvereins in den Steuerverein 
nicht auf Kosten der steuervereinsländischen, sondern auf Kosten 
der fremden Industrie statlfinden wird. Diess gilt von Seiden- 
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