Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 401 
Handel und Schifffahrt. 
Ueber das künflige Schicksal des Handels und der Schiff- 
fahrt von Hannover würde bei der ausgezeichneten commmerciellen 
Lage des Landes an der Nordsee und den Mündungen der Elbe 
und Weser kaum nölhig sein, ein Wort zu verlieren, wenn 
nicht auch für diesen Zweig der Volkswirlhschaft die wirkliche 
oder vermeintliche Beeinträchtigung einzelner und localer Inte- 
ressen von den Gegnern des Septemberverlrages benützt worden 
wäre, um eine durchgreifende Beeinträchtigung des Verkehrs in 
Aussicht zu stellen. 
Der Zollverein hat bis jetzt keinen eigenen Nordseehafen 
gehabt, während die preussischen Ostsceehäfen nach ihrer einge- 
klemmten und entifernteren Lage und der ganzen Richtung des 
europäischen und aussereuropäischen Handels niemals die Be- 
deutung erlangen können, welche Hannovers Nordseehäfen von 
vorneherein für Deutschland haben. Werden daher in Emden, 
Leer, Papenburg, Harburg u. s. w. die günsligen Umstände 
irgend benutzt, so muss die freiere Bewegung nach dem inneren 
Deutschland einen erheblichen Aufschwung des Handels und der 
Schifffahrt dieser Plätze bewirken. 
Der Art. 9 des Vertrages gestaltet die Errichtung freier 
Niederlageanstalten in den wichtigeren Seeplätzen. Emden kann 
das bisherige Portofrankorecht, wenn es dasselbe der freien 
Niederlage vorzieht, nach Separ. Art. 9 behalten. Geestemünde 
bleibt nach Separ. Art. 1 so lange vom Zollgebiete ausgeschlos- 
sen, als nicht Bremerhafen demselben einverleibt ist. Harburg, 
welches nach Separ. Art. 8 nur unter Zustimmung Preussens als 
Freihafen hätte fortbestehen können, wird dagegen dem Zoll- 
vereine incorporirt. Es ist schlimm, dass in Harburg, nachdem 
es vor wenigen Jahren Freihafen geworden, soeben erst öffent- 
liche Einrichtungen und privative Etablissements für diese exem- 
tionelle Stellung gegründet sind. Andererseits ist zu bedenken, 
dass Harburg als Freihafen vom freien Verkehre mit dem ganzen 
künftigen Zollvereinsgebiele ausgeschlossen sein würde und damit 
zugleich auf eine umfassende Fabrikation verzichten müsste, die, 
gestützt auf den wohlfeilen Bezug fremder Rohstoffe und der
	        
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