Ueber Begriff und Wesen der Polizei.
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Von &. H. Rau.
Der Verfasser dieses Aufsatzes hat schon vor 15 Jahren
bei der Anzeige des Dictionnaire de Police von Elouin, Tre-
buchet et Labat im 3. Bande seines Archivs seine Ansicht
von dem in der Ueberschrift genannten Gegenstande ausge-
sprochen. Diess konnte dort nur kurz geschehen, es konnten
manche Zweifel und Einwürfe nicht berührt werden, weil eine
Recension nicht für eine ausführliche Entwicklung Raum hat und
diese an solcher Stelle auch nicht erwartet und gesucht wird.
Eine wiederholte und vollständigere Erörterung wird nach Al-
lem, was in der Zwischenzeit von Anderen gesagt worden ist,
noch nicht als überflüssig erscheinen, denn adhuc sub judice
lis est. Der Verfasser fühlt eine besondere Aufforderung, sich
über das System der Polizei zu erklären, weil er alle, die wirth-
schaftlichen Zwecke betreffenden Maassregeln aus jener in die
Volkswirthschaftspolitik zu setzen versucht hat. Zwar liegt eine
Rechtfertigung dafür in dem Eindruck des Zusammengehörigen,
Einheitlichen und Geschlossenen, welchen der Inhalt der Volks-
wirthschaftspolitik zu verursachen vermag, allein es kann immer
noch der Zweifel bleiben, ob nicht durch das Ausscheiden eines
ansehnlichen Theiles der nothwendige Zusaminenhang der Polizei-
wissenschaft zerrissen und diese verstümmelt werde. Es soll
hier gezeigt werden, dass diess nicht der Fall ist, dass vielmehr
auch die ausgeschiedenen Theile an innerem Zusammenhang ge-
winnen.