8 Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht.
die Folgen seines eigenen Vergehens, sondern auch für die böse
Frucht des gefallenen Zustandes verantwortlich, in welchen her-
abzustcigen er sich nicht gescheut hal ').
|—— — .nnıno.
1) Die Fortsetzung dieser Betrachtungen : über das Recht der Nieder-
lassung, das Recht eine Familie zu gründen, Verhältnisse des vorübergehen-
den Aufenthalts, Bildung der Gemeinden, kirchliche Armenpflege u. s. w.
nebst den Beilagen wird im nächsten Hefte folgen.