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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
8
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Regierung zu erwarten war. Während der vier 
vorhergehenden Jahre hatte die Imperial Britifh 
East Africa Company die Verwaltung geführt; der 
durch einen gewissen Mubarak veranlaßte Aufstand 
hatte eine allgemeine Verwüstung des Landes, nament- 
lich des Hauptdistrikts Legyidieh herbeigeführt; seit 
Ausübung des Königlichen Protektorats hatte sich 
aber mit Wiederherstellung des Friedens namentlich 
bei den eingeborenen Händlern ein vermehrtes Gefühl 
von Sicherheit und Vertrauen eingestellt. 
Die Handelsgüter, die ausgeführt wurden, waren 
folgende: Elfenbein, Gummi, Hornvieh und Ziegen, 
Getreide, Kopra, Gummikopal, Häute und Hörner 
und Borities (Bauholz), die von den Mangrove- 
beständen der Sümpfe und Buchten der ostafrika- 
nischen Küste gewonnen und zu den Hauptbau- 
werken der afrikanischen Eingeborenenhütten verbraucht 
werden. Eingeführt wurden Stückgüter, Reis, 
Messingdraht und Perlen, Lebensmittel und Liköre. 
Sämmtliche Aus= und Einfuhrartikel sind mit Aus- 
nahme von Kopra zollpflichtig. 
Im Einzelnen finden sich zu den Artikeln fol- 
gende Bemerkungen: 
Von Mombasa ist Elfenbein nur in sehr be- 
schränktem Maße ausgeführt, da die Handelswege 
aus dem Innern fast sämmtlich versperrt sind; jedoch 
giebt dies zu der Annahme Berechtigung, doß im 
Oberlande noch eine beträchtliche Menge vergraben 
liegt und nun zur Küste gebracht werden wird, 
nachdem die Karawanenstraßen vor der Gefahr eines 
Ueberfalles durch die Aufständischen gesichert sind. 
Dagegen ist nach Lamu und Kismayn eine größere 
Quantität Elfenbein gebracht worden. 
Der Gummihandel ist stetig im Wachsen, und 
für Lamu ist das Ertragsjahr sogar ein verhältniß- 
mäßig gutes gewesen, da es einen größeren Gewinn 
aufwies als in irgend einer vorhergehenden Periode. 
Auch die Qualilät ist eine der besten, da dieienige 
Masse, die mit Sand oder Borke verfälscht vor- 
gefunden wurde, einfach konfiszirt wurde. Da auch 
die Arbeiter hierfür besser bezahlt werden als für 
die Arbeiten in der Ernte in den Schambas, so ist 
Hoffnung auf reichere Ausfuhr, wenn nur dafür 
Sorge getragen wird, daß die Gummilianen nicht 
durch Anzapfen zu nahe an den Wurzeln getödtet 
werden. 
Auoch die Ausfuhr von Hornvieh und Ziegen hat 
wieder zugenommen, so daß die Viehseuche, welche 
in den Jahren 1891 und 1892 so große Verheerung 
anrichtete, erloschen zu sein scheint. 
*! Die Getreideernte würde im südlichen Theile des 
Territoriums günstig gewesen sein, wenn nicht die 
Eingeborenen theils durch die rebellischen Häuptlinge, 
theils durch Einziehen zu den Gouvernementstruppen 
an den Feldarbeiten gehindert worden wären; auch 
ist theilweise die Ernte durch die Gouvernements= 
truppen selbst zerstört, um den Aufständischen die 
ittel zu ihrem Unterhalt zu entziehen. 
Kopalgummi ist auch nur in geringen Quanti- 
  
49 — 
täten zur Ausfuhr gelangt, da die kriegerischen Ver- 
hältnisse des Landes die Einsammlung desselben 
erschwerte. 
Nach Borities ist lebhafte Nachfrage gewesen, 
um Häuser in Mombasa zu bauen, und es hätte 
gut die vierfache Quantität verwendet werden können; 
jedoch hat Wanga, welches sonst am meisten exportirt, 
nur wenig geliefert, so daß der Rest aus dem Lamu- 
distrikt bezogen werden mußte. 
Bezüglich der Einfuhr sagt der Bericht, daß 
Stückgüter hauptsächlich von Bombay und Amerila, 
jedoch nur in geringer Menge eingeführt sind. Reis 
und „Dhal“ ist in ansehnlichen Quantitäten, haupt- 
sächlich für die 2000 Kulis der Eisenbahnverwaltung 
von Mombasa eingeführt. Dagegen sind Messing- 
draht, Perlen und andere Handelsgüter nicht viel 
eingeführt. 
Im Allgemeinen hat die Einfuhr nach Mombasa 
50 pCt. mehr als in den entsprechenden Perioden 
früherer Jahre betragen. In den letzten neun Mo- 
naten hat die Einfuhr dreimal mehr als die Ausfuhr 
betragen. Dieser Umstand ist unzweifelhaft dem 
Beginn der Mombasa— Uganda-Eisenbahn zu ver- 
danken, welche eine größere Bevölkerung nach Mom- 
basa gezogen hat. Seit der Erklärung des Protek- 
torats über Mombasa am 1. Juli 1895 haben eine 
englische und eine deutsche Firma aus Sansibar 
Zweigniederlassungen daselbst gegründet, so daß jetzt 
drei englische und eine deutsche Handelsfirma dort 
bestehen, außer einer beträchtlichen Anzahl indischer 
Händler. 
Lamu hat den verhältnißmäßig reichsten Gewinn 
gemacht, fast das Doppelte der zwei vorhergehenden 
Jahre. Zu verdanken hat der Distrikt dies sowohl 
dem Territorium Witu, welches früher vom Gouver- 
nement Sansibar verwaltet und erst neuerdings dem 
Lamudistrikt einverleibt ist, als auch dem vermehrten 
Export von Gummi. " · 
Kismayu hat nur einen geringen Handels- 
aufschwung zu verzeichnen, der gegen das Jahr 
1892/93 nür halb so viel beträgt. Die schlechtesten 
Resultate zeigen natürlich die von den Aufständischen 
am meisten heimgesuchten Distrikte Wanga und 
Takanugu. · 
Der Bericht schließt mit einem günstigen Ausblick 
in die Zukunft, nach Wiederherstellung des Friedens 
und eines allgemeinen Vertrauens zu der Verwaltung 
in den Händen der Krone. 
Jubaland. 
Auch aus Jubaland wird ein allgemeiner Auf- 
schwung der Handelsverhältnisse gemeldet. Sehr 
zufriedenstellend ist die Ausfuhr von Rindvieh ge- 
wesen, welche im Jahre 1893 einen Umsatz von 
13 022 Rupien und im Berichtsjahre von 35 187 
Rupien brachte und im Jahre 1891 durch die 
Rinderpest ganz zerstört war. 
Im Uebrigen ist die thatsächliche Vermehrung 
der Importartikel kein Zeichen eines besonderen
	        

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