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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
8
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 13.
Volume count:
13
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Marshall-Inseln.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

409 
Nichtamtlicher Theil. 
Personal · Nachrichten. 
Am 13. Juni verschied nach längerem Leiden im 
Alter von 40 Jahren der vortragende Rath im Aus- 
wärtigen Amt, Wirkliche Legationsrath Sonnenschein. 
Der Verstorbene trat nach bestandener großer juristi- 
scher Staatsprüfung 1885 in das Auswärtige Amt 
ein und wurde 1886 als Vizekonsul nach Apia und 
1888 als Kommissar nach den Marshall-Inseln ent- 
sandt. 1890 in das Auswärtige Amt zurückberufen, 
wurde ihm im Februar 1891 die Stelle eines stän- 
digen Hülfsarbeiters im Auswärtigen Amt und im 
Mai desselben Jahres der Charakter als Legations- 
rath verliehen. Kurz darauf erfolgte seine Ernennung 
zum Oberrichter bei dem Gonvernement für Deutsch- 
Ostafrika und im April 1894 seine Beförderung zum 
Wirklichen Legationsrath und vortragenden Rath im 
Auswärtigen Amt. 
In selner zwölfiährigen Thätigkeit im Dienste 
des Auswärtigen Amts hat sich der so früh Heim- 
gegangene sowohl im Inlande wie im Auslande durch 
stete Pflichttreue und Gewissenhaftigkeit sowie gute 
Leistungen wohl bewährt. Als vortragender Rath, 
wie vorher als ständiger Hülfsarbeiter, gehörte er 
der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts an, 
wo er infolge seiner in der Südsee und in Ostafrika 
gesammelten Erfahrungen ersprießliche Dienste geleistet 
at. Ein ehrendes Andenken wird ihm im Aus- 
wärtigen Amt stets bewahrt bleiben. 
  
  
Machrichten 
Deutsch-stafrika. 
Nach einer telegraphischen Anzeige des Postamts 
in Dar-es-Saläm ist der Postsekretär Amram in 
Pangani am 17. Juni, als er in einem Boote zur 
Abholung der Postladung an Bord des Dampfers 
„Wissmann“" fahren wollte, durch Kentern des Bootes 
in starker Brandung ertrunken. Als Ersatz ist 
der Postpraktikant Felix Ortlepp aus Berlin be- 
stimmt worden, der die Ausreise am 7. Juli mit dem 
Dampfer der deutschen Ostafrika-Linie von Neapel 
aus antreten wird. 
Ramerun. 
Der als Vorsteher des Kaiserlichen Postamts in 
Kamerun beschäftigte Postsekretär Schmidt ist aus 
Gesundheitsrücksichten von seinem Posten abgelöst 
worden und wird durch den Postpraktikanten Heinrich 
Völker aus Mannheim ersetzt werden. 
  
Der Direktor des botanischen Gartens in Kamerun 
Dr. Preuß ist mit Urlaub in Berlin eingetroffen. 
Cogo. 
Der als Ersatz für den verstorbenen Zollassistenten 
Joop der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft über- 
wiesene Hauptsteueramtsassistent Schlapoczek hat 
die Reise nach dem Schutzgebiet angetreten. 
Der Lehrer Lederbogen ist am 1. April in 
Klein-Popo eingetroffen und durch den Lehrer 
Walter in die Dienstgeschäfte eingeführt worden. 
  
aus den deulschken Schuhgebietken. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Deufsch-Plkafrika. 
Bericht des Raiserlichen Gouverneurs über eine 
Inspektionsreise. 
Der Kaiserliche Gouverneur für Ostafrika Oberst 
Liebert hat inzwischen Gelegenheit gehabt, auch die 
südliche Küste des Schutzgebietes zu besuchen. Seinem 
Berichte über diese Inspektionsreise entnehmen wir 
Folgendes: 
Die im äußersten Süden gelegene Kiongabucht 
hat die Hoffnungen, die man in handelspolitischer 
Beziehung auf sie setzte, nicht erfüllt. Die Einfuhr 
aus dem benachbarten portuglesischen Gebiet geht 
nicht nach Kionga, sondern über den mittleren Ro- 
vuma, wo sie sich nach Mikindani und Lindi ver- 
zweigt. Dazu beitragen mag die ungünstige Lage 
des Ortes Kionga; selbst kleine Schiffe müssen weit 1 
draußen vor Anker gehen, was um so unangenehmer 
  
ist, als hier meist eine ziemlich kräftige See einsteht. 
So bewegt sich denn der Umsatz hier in sehr beschei- 
denen Grenzen. 
Der Rovuma, dessen Wassermassen das Meer 
weithin gelb färben, könnte für das Land von ein- 
schneidender Bedeutung sein, als natürlichste Ver- 
bindung mit dem Nyassagebiet. Bekanntlich ist er 
mit Bänken und Riffen leider dermaßen durchsetzt, 
daß, selost wenn die durchschnittliche Tiefe erheb- 
licher wäre, jede Schifffahrt ausgeschlossen wäre. 
Nördlich folgt nunmehr eine Reihe von Buchten, 
die als ganz vorzügliche Häfen gelten dürfen. 
Allerdings verliert die Mnazibai, welche auf den 
Karten so außerordentlich groß erscheint, bei näherer 
Prüfung an Bedeutung, da sie zahlreiche flache 
Stellen und recht schwierige Landungsverhälknisse 
zeigt. Ortschaften sind am Ufer kaum zu entdecken. 
Vorzüglich dagegen ist die Mto-Mtwara genannte
	        

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