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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_ms
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Mecklenburg-Schwerin.
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_ms_1916
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Volume count:
3
Place of publication:
Schwerin
Publishing house:
Bärensprungsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Mecklenburg-Schwerin.
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Marshall-Inseln.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

b. Nach 
Staats- 
angehörigkeit 
S 
—SO îÊ 
    
  
Zusammen 41 41 6. 1. 81 
*) 3 Frauen. 1 Frau. *#) 1 Frau. 1) Nur Frauen. 
Deutsch-BNeu-Guinea. 
#eue Rarten des Schutzgebietes. 
Von der Nautischen Abtheilung des Reichs-Marine- 
Amtes sind zwei neue, das Schutzgebiet der Neu- 
Guinea-Kompagnie betreffende Karten herausgegeben 
worden: 1. Im Maßstab 1: 500 000 eine vor- 
läufige Karte der Nord= und Südküste von Neu- 
pommern, nach den flüchtigen Aufnahmen S. M. S. 
„Möwe“ 1895, unter Benutzung der Aufnahmen des 
Vizeadmirals a. D. Freiherrn v. Schleinitz, vom 
K. Gloucester bis Möwehafen, mit kleinen Spezial- 
aufnahmen von Möwehafen und Hannamhafen, 
letztere im Maßstab von 1:50 000. 2. Im Maß- 
stabe von 1: 15 000 Friedrich Wilhelmshafen und 
Umgebung, nach den Aufnahmen S. M. S. „Möwe“ 
1896, Kommandant Korvettenkapitän Janke, mit 
Tiefenangaben in Metern. Erstere Karte ist in 
Kommission bei Dietrich Reimer, Berlin W., Wilhelm- 
straße 29, erschienen und zum Preise von 1,50 M., 
letztere vom Reichs-Marine-Amt direkt zum Preise 
von 0,50 M. zu beziehen. 
  
RAus dem PBereiche der Wissionen und 
der Antishlaverei-Bewegung. 
Einem Bericht des Inspektors Schreiber über 
den Stand unserer Missionsarbeit in den „Rheinischen 
Missionsberichten“ entnehmen wir Folgendes: 
In einem Theile von Deutsch-Südwestafrika gab 
es während des letzten Jahres eine schwere Dürre 
und Hungersnoth. Hier war es für uns sehr 
schwierig, zu helfen. Denn erstlich kaun man nach 
diesen Stationen, da sie weit vom Meere abliegen, 
das Korn nicht so leicht hinschaffen, als wie nach 
Steinkopf und Kommaggas, wohin sogar eine kleine 
40 
     
  
Eisenbahn geht, die uns das Korn das ganze Jahr 
hindurch in sehr anerkennenswerther Weise umsonst 
spedirt hat. Sodann aber waren eben durch die 
entsetzliche Dürre die Ochsen so enkkräftet, daß man 
oft kein Gespann mehr zusammenbringen konnte. 
Dazu kam endlich noch die sehr streng gehandhabte 
Grenzsperre wegen der Rinderpest. So lag und liegt 
zum Theil noch jetzt das von uns gesandte Korn in 
Angra Pequena und Steinkopf und kann den armen 
Hungernden nicht zugeführt werden. Nun ist zwar 
gegen Ende des Jahres fast im ganzen Lande aus- 
giebig Regen gefallen; aber leider kam derselbe 
vielfach zu spät. Das Vieh ist den Leuten inzwischen 
zu Grunde gegangen! Dies Alles gilt aber nur von 
dem südlichen Theile, also von Großnamaland und 
auch da nicht überall in gleichem Maße. Ein Gutes 
hat diese Noth übrigens an manchen Stellen gehabt, 
nämlich, daß die trägen Namas endlich arbeiten ge- 
lernt haben. An manchen Orten hat die Noth auch 
noch weiteren, geistlichen Segen gehabt, aber leider 
nicht so viel, wie man hätte erwarten sollen. 
Unsere Hoffnung, die wir noch vor einem Jahre 
hier hegen durften, nämlich, daß ganz Deutsch-Süd- 
westafrika sich nun eines dauernden Friedens erfreuen 
würde, erlitt bald darauf einen argen Stoß durch 
den ganz unerwarteten Aufstand der Khauas-Hotten- 
totten von Gobabis, dem sich auch einige unzufriedene 
Hereros anschlossen. Es war ein großes Glück, daß 
die anderen Nama= und Hererostämme ruhig und 
den Deutschen treublieben; denn so war es möglich, 
den Aufstand sofort niederzuschlagen. Ein weiteres 
Glück war es aber auch, daß der Herr Landeshaupt- 
mann nicht den Stimmen derer nachgab, die im 
Zusammenhange damit eine allgemeine Entwaffnung 
der Hereros anriethen, eine Maßregel, die nach dem 
Urtheil unserer erfahrenen Missionare unvermeldlich 
zu einem allgemeinen Kriege mit den Hereros hätte 
führen müssen, dessen Ende Niemand hätte absehen 
können. So hat nun die ganze Sache dazu gedient, 
dos Ansehen des deutschen Regiments bei den Ein- 
geborenen bedeutend zu vermehren. 
Für unsere Arbeit unter den Namas, die abge- 
sehen von der Dürre einen erfreulichen Fortgang 
nehmen konnte, trat in diesem Jahre die Landfrage 
noch mehr in den Vordergrund. Dem immer mehr 
um sich greifenden Uebergang des Landes in weiße 
Hände gegenüber haben wir es für unsere Pflicht 
erachtet, zu thun, was wir können, um einen aus- 
relchenden Thell des Landes auf die eine oder andere 
Art für die Farbigen festzulegen. An einigen Orten 
ist uns das schon gelungen, über andere derartige 
Angelegenheiten schweben die Verhandlungen noch. 
In Rietfontein haben wir, soweit das Gebiet eng- 
lisch ist, zwei Plätze als festes Eigenthum erworben, 
ein dritter Platz ist unserer Missionsstation zuge- 
sprochen worden. Der Platz Nabis im Bondelzwarts- 
gebiet ist uns auch von dem Häuptling überwiesen, 
doch ist die Sache von der Regierung noch nicht be- 
stätigt. In Gibeon hat Hendrik Witbooi seinem
	        

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