Besilmmung
der Thierarznelschule,
Umang
der Oberufsicht
des
Kuratorii auf
dleselbe.
„Kuratorium, Abtheilung für die Krankenhaus-Angelegenhe#ten"“
„Kuratorium, #übtheilung für die Thierarzneischul-Angelegenheiten.“
In letzterer Beziehung bildet das Kuratorium die Mittelbehörde zwischen
der Direktion der Thierarzueischule und den Ministerien der geistlichen, Unterrichts=
und Medizinal-Angelegenheiten und des Krieges.
Die Thierarzneischule ist ein wisfenschaftliches Institut mit der Bestimg:
a) Thieraͤrzte und thieraͤrztliche Beamte aller Klassen theoretisch und praktisch,
vorzuͤglich durch die mit der Schule in Verbindung gesetzte Heil-Anstalt
fuͤr kranke Hausthiere, zu bilden, und
b) die Thierheilkunde im Staate uͤberhaupt, sowohl in den rein wissenscestichen
als in Allen praktischen Beziehungen nach besten Krästen
zu fördern.
Die Ober-Aufsicht des Kuratori umfaßt diese Bestimmung der Schule
in der ganzen ihr zu gebenden Ausdehmung.
Demgemaß leitet das Kuratorium die gesammte Administration der Thierarzneischule
und vereinigt in dieser Beziehung alle bisher getrennt gewesenen
Verwaltungszweige; es föhrt dasselbe die Verwaltung der für die Zwecke des
Instituts bestimmten Grundstücke, der für dasselbe ausgesetzten Kapitalien und
angewiesenen Zuschüsse, so wie der eigenthümlichen Einnahmen desselben, auch
der aus den Honoraren für die Vorlesungen, aus den Heilungs= und Hufbeschlags-Geldern
bestehenden, deren Beträge zu bestimmen, eventualiter dieselben
in Fi Fällen zu erlassen oder niederzuschlagen dat Kuratorium ermachrigt
ist.
6. 4.
Es übernimmt demzufolge von dem Kriegsministerio, dem Ober-Marstall-Amte
und dem Polizeipräsidio sämmtliche die Thierarzneischule, deren Lehrer,
Beamte oder Eleven betreffende Akten und tritt in allen administrativen Beziehungen
an die Stelle dieser Behörden.
Die bisher aus der General-Staatskasse für die Thierarzneischule an die
Polizei= Hauptkasse gezahlten Gelder, so wie bei der General-Militairkasse zur
Unterhaltung der Militair-Eleven etatsmaäßig bestimmten Fonds; ingleichen die
auf dem Etat des Ober-Marstallamtes stehenden zur Ausbildung' der Gestütsumnd
Marstall-Eleven mitbestimmten Zweihundert Funfzig Thaler werden
künftig auf den Etat des Kuratorii übernommen und an dessen Kasse unmittelbar
abgeführt. Indem hiernach die auf dem Etat der General-Gestütskasse
Kehenden 1110 Thaler zur Ausbildung von künftigen Noßärzten dem Ober-Marstallamte
verbleiben, leistet dasselbe auf die sechs Freistellen, welche bisher
ur Ausbildung der Marstall= und Gestüts-Eleven offen erhalten werden mußten,
erzicht, und ist verbunden, für die zu seinem Dienste auf der Thierarzneischule
auszubildenden jungen Leute das volle vorschriftsmäßige Honorar zahlen zu lassen.
Wirtsamkeit Die Ober-Aussicht des Kuratoril in wissenschaftlicher Hinsicht umfaßt
des Kuratorii
in misdie
Feststellung des gesammten Lehrplans der Schule, insbesondere, die Zweckstiuiser
maͤßigleit und regelmaͤßige Ertheilung des Unterrichts, sowohl bei den behrvorgJiehung.
traͤ-