Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1916. (106)

 

 

 

 

 

 

 

4.  5.  6.  7.  8.
Nindet.,  Mindestvorrät  Nichtbeschlagnahmt  Must
breite  bzw.  indestvorräte  ichtbeschlagnahmte  er
Mindestgewicht  Mindest-  686,  8  10,  Abs.  1  und  2)  Warengattungen  §  15)
größe
tuche  und  Hlanstoffe.
a)  Stoffe  zu  1,  2)  für  ohne  Bei  Vorräten  in  ein  und  Ü  50  X70  cm
und  4:300  g,  den  Rücksicht  derselben  Qualität  (ohne  sowie
b)  Stoffe  zu  3:  auf  Rücksicht  auf  Muster,  Farb=  und
195  g  m  die  Breite  Farbe  und  Breite):  Dessin-200
  m  #  abschnitte.
l
Sandsackstoffe.
160  g  für  den  qm  Mindest-  Florgewebe.  25  cm
breite:  derfelben  Qualität  (ohne  über  die  ganze
58  cm  Rücksicht  auf  Muster,  Breite,  jedoch

keine  Farb=  und

Dessinabschnitte.

1  Bei  Vorräten  in  ein  und
Farbe  und  Breite):
900  m

München,  den  5.  Januar  1916.

Kgl.  Bayrisches  Kriegsministerium
gez.  Freiherr  von  Kreß.

Stuttgart,  den  5.  Januar  1916.

Kgl.  Württembergisches  Kriegsministerium
gez.  von  Marchtaler.

Vorstehende  Bekanntmachung  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht,  mit  dem  Bemerken
daß  hiermit  die  Bekanntmachungen  Nr.  W.  I.  734/8  15.,  W.  M.  231/9.  15.,  W.  M.  1097/10.  15.  und
W.  M.  999/11.  15.  K.  R.  A.  aufgehoben  werden.  «

Stettin,  den  1.  Februar  1916.

ODer  stellvertretende  Kommandierende  General  des  II.  Armeekorps.

Frhr.  v.  Vietinghoff,
General  der  Kavallerie  à  la  suite  des  Kürassier-Regiments  „Königin“.

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.  in  Stettin.