4. 5. 6. 7. 8.
Nindet., Mindestvorrät Nichtbeschlagnahmt Must
breite bzw. indestvorräte ichtbeschlagnahmte er
Mindestgewicht Mindest- 686, 8 10, Abs. 1 und 2) Warengattungen § 15)
größe
tuche und Hlanstoffe.
a) Stoffe zu 1, 2) für ohne Bei Vorräten in ein und Ü 50 X70 cm
und 4:300 g, den Rücksicht derselben Qualität (ohne sowie
b) Stoffe zu 3: auf Rücksicht auf Muster, Farb= und
195 g m die Breite Farbe und Breite): Dessin-200
m # abschnitte.
l
Sandsackstoffe.
160 g für den qm Mindest- Florgewebe. 25 cm
breite: derfelben Qualität (ohne über die ganze
58 cm Rücksicht auf Muster, Breite, jedoch
keine Farb= und
Dessinabschnitte.
1 Bei Vorräten in ein und
Farbe und Breite):
900 m
München, den 5. Januar 1916.
Kgl. Bayrisches Kriegsministerium
gez. Freiherr von Kreß.
Stuttgart, den 5. Januar 1916.
Kgl. Württembergisches Kriegsministerium
gez. von Marchtaler.
Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, mit dem Bemerken
daß hiermit die Bekanntmachungen Nr. W. I. 734/8 15., W. M. 231/9. 15., W. M. 1097/10. 15. und
W. M. 999/11. 15. K. R. A. aufgehoben werden. «
Stettin, den 1. Februar 1916.
ODer stellvertretende Kommandierende General des II. Armeekorps.
Frhr. v. Vietinghoff,
General der Kavallerie à la suite des Kürassier-Regiments „Königin“.
Schriftleitung im Bureau der Königlichen Regierung in Stettin. Druck von F. Hessenland G. m. b. H. in Stettin.