Full text : Die deutsche Reichsverfassung.

Werdegang  der  Reichsverfassung  selbst.  15

Zu  einer  neuen  Gemeinschaft  zusammengefaßt  wurden
die  Staaten  nördlich  des  Mains,  soweit  sie  nicht  in  der  Kriegs—
umwälzung  ihre  Existenz  eingebüßt  hatten.

Die  süddeutschen  Staaten  bilden  neben  den  Ausgeschiedenen
  und  den  neu  Verbündeten  die  dritte  Gruppe:  Zu
groß,  um  wie  eine  abgelöste  Partikel  außerhalb  der  nationalen
Entwicklung  zu  stehen,  zu  klein,  um  ein  selbständiges  Gemeinwesen
  darzustellen  oder  zu  schaffen,  empfanden  sie  ein  nationales
  Vakuum;  ein  Südbund  würde  niemanden  befriedigt
  haben,  er  hätte  nur  die  Zerrissenheit  Deutschlands  noch
mehr  vor  Augen  geführt.  Diese  Staaten  südlich  des  Mains
waren  Bayern,  Württemberg,  Baden  und  noch  ein  halber
Staat,  nämlich  die  Hälfte  des  Großherzogtums  Hessen,
dem  die  eigentümliche  geschichtliche  Rolle  zufiel,  von  1866—1870
mit  dem  einen  Bein  hüben,  mit  dem  andern  drüben  zu  stehen.
Für  seine  Provinz  Oberhessen  war  es  Mitglied  des  Norddeutschen
Bundes,  für  die  beiden  südlich  des  Mains  gelegenen  Provinzen
Rheinhessen  und  Starkenburg  außerhalb  des  Bundes,  wie  Württemberg,
  Bayern  und  Baden.  Das  erscheint  auf  den  ersten  Blick  singulär.
Ahnliche  Verhältnisse  haben  aber  im  alten  Deutschen  Bund  mehrfach
bestanden;  so  gehörten  damals  von  Preußen  die  polnischen  Provinzen
nicht  zu  ihm,  von  Österreich  überhaupt  nur  eine  Hälfte,  Dänemark  und
die  Niederlande  waren  Bundesglieder  nur  in  bezug  auf  Holstein  (mit
Lauenburg)  und  Luxemburg  gewesen.  Dem  hessischen  Staate  war  eine
reinliche  Scheidung  zwar  angeboten,  nämlich  sich  auf  Kosten  von
Bayern  nach  Osten  auszudehnen  (Aschaffenburg),  dagegen  seine  Provinz
  Oberhessen  an  Preußen  abzutreten  und  somit  dem  Norddeutschen
Bunde  fern  zu  bleiben.  Die  hessischen  Staatsmänner  sind  aber
vorsichtigerweise  dieser  Anregung  nicht  gefolgt  und  es  verblieb  im
großen  Ganzen  bei  dem  damaligen  Bestand,  geschützt  durch  die
russische  Verwandtschaftsbeziehung  des  Großherzogs.

Was  nun  diese  Gruppe  im  Süden  angeht,  so  waren  gleichwohl
nationale  Klammern  da,  die  sie  schon  damals  mit  dem  Norddeutschen
  Bunde  in  einige  Verbindung  setzten,  die  Schutz=  und  Trutzbündnisse,
  sodann  die  Umgestaltung  des  Zollvereins  durch  den  Zolldes
  Artikel  79  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  Ganz  richtig  hat
bundesrat  und  ein  Zollparlament,  und  endlich  die  anziehende  Kraft
Laband  gesagt,  daß  die  deutsche  Reichsverfassung,  schon  ehe  sie  ein
gemeinsames  Werk  für  ganz  Deutschland  geworden  war,  ihren