Werdegang der Reichsverfassung selbst. 15
Zu einer neuen Gemeinschaft zusammengefaßt wurden
die Staaten nördlich des Mains, soweit sie nicht in der Kriegs—
umwälzung ihre Existenz eingebüßt hatten.
Die süddeutschen Staaten bilden neben den Ausgeschiedenen
und den neu Verbündeten die dritte Gruppe: Zu
groß, um wie eine abgelöste Partikel außerhalb der nationalen
Entwicklung zu stehen, zu klein, um ein selbständiges Gemeinwesen
darzustellen oder zu schaffen, empfanden sie ein nationales
Vakuum; ein Südbund würde niemanden befriedigt
haben, er hätte nur die Zerrissenheit Deutschlands noch
mehr vor Augen geführt. Diese Staaten südlich des Mains
waren Bayern, Württemberg, Baden und noch ein halber
Staat, nämlich die Hälfte des Großherzogtums Hessen,
dem die eigentümliche geschichtliche Rolle zufiel, von 1866—1870
mit dem einen Bein hüben, mit dem andern drüben zu stehen.
Für seine Provinz Oberhessen war es Mitglied des Norddeutschen
Bundes, für die beiden südlich des Mains gelegenen Provinzen
Rheinhessen und Starkenburg außerhalb des Bundes, wie Württemberg,
Bayern und Baden. Das erscheint auf den ersten Blick singulär.
Ahnliche Verhältnisse haben aber im alten Deutschen Bund mehrfach
bestanden; so gehörten damals von Preußen die polnischen Provinzen
nicht zu ihm, von Österreich überhaupt nur eine Hälfte, Dänemark und
die Niederlande waren Bundesglieder nur in bezug auf Holstein (mit
Lauenburg) und Luxemburg gewesen. Dem hessischen Staate war eine
reinliche Scheidung zwar angeboten, nämlich sich auf Kosten von
Bayern nach Osten auszudehnen (Aschaffenburg), dagegen seine Provinz
Oberhessen an Preußen abzutreten und somit dem Norddeutschen
Bunde fern zu bleiben. Die hessischen Staatsmänner sind aber
vorsichtigerweise dieser Anregung nicht gefolgt und es verblieb im
großen Ganzen bei dem damaligen Bestand, geschützt durch die
russische Verwandtschaftsbeziehung des Großherzogs.
Was nun diese Gruppe im Süden angeht, so waren gleichwohl
nationale Klammern da, die sie schon damals mit dem Norddeutschen
Bunde in einige Verbindung setzten, die Schutz= und Trutzbündnisse,
sodann die Umgestaltung des Zollvereins durch den Zolldes
Artikel 79 der norddeutschen Bundesverfassung. Ganz richtig hat
bundesrat und ein Zollparlament, und endlich die anziehende Kraft
Laband gesagt, daß die deutsche Reichsverfassung, schon ehe sie ein
gemeinsames Werk für ganz Deutschland geworden war, ihren