Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfzehnter Band. (15)

IXIVIII

in  Criminalsachen  nichts  dagegen  haben.  Gewiß
aber  werden  solche  Flecken,  wenn  man  sie  je  für
Flecken  halten  will,  bei  weitem  aufgewogen  durch
das  viele  Treffliche,  das,  wie  der  Herausgeber
nicht  bezweiselt,  Kenner  in  dem  Buche  finden  werden,
  durch  die  wirklich  zum  Theil  überraschend
schönen,  zum  Theil  eigenthümlichen  und  zum  Theil
in  der  That  neuen  Bemerkungen  über  Demokratie,
  über  Monarchie,  über  das  Repräsentativshstem,
  über  die  Wahlen,  besonders  die  in  Frankreich
  unlängst  so  lebhaft  debattirte  Frage  der  partiellen
  Ernenerung  der  Wahlkammer,  über  die  Todesstrafe,
  deren  Gültigkeit  auf  das  von  neueren
berühmten  Philosophen  und  Rechtslehrern  aufgestellte
  Strafrechtsprinzip  des  Selbstvertheidigungsrechts
  von  Seiten  des  Staats  gegründet  wird,  über
Verhaftungen,  über  das  Armenwesen,  besonders
über  die  Nachtheile  der  englischen  Armentare,  über
Finanzwesen,  über  die  Freiheit  des  Kornhandels  u.  s.  w.
Vor  allen  aber  glaubt  der  Unterzeichnete  die  Abschnitte
  über  Preßfreiheit  und  Censur,  und
über  die  Aufsicht  des  Stäats  auf  Religion
und  religiöse  Anstalten  und  die  Organisation
  des  Corps  der  Religionslehrer  hervorheben
  zu  dürfen.  Wie  hier  besonders  der  freimüthige,
  helldenkende,  psychologisch  scharfblickende,
vorurtheilslose  Mann  sichtbar  wird,  so  treten  diese
Eigenschaften  des  Verfassers  mehr  oder  weniger  allenthalben
  hervor.  Dabei  zeigt  sich  aber  mit  ihnen
berbunden,  so  wie  in  den  übrigen  Schriften  des