Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1867. (1)

- 
— 112 — 
Das hiernach anzuwendende Formular für die Gewerbe-Legitimationskarten 
ist unter D. beigefügt. 
  
Die sämmtlichen Bevollmächtigten ertheilen sich gegenseitig die Zusicherung, 
daß, wie dies auch bei den früheren Zollvereinigungs-Verträgen geschehen ist, 
ihre Regierungen mit der Ratifikation des Vertrages zugleich auch die im gegen- 
wärtigen Protokoll enthaltenen Verabredungen, ohne weitere förmliche Ratifikation 
derselben, als genehmigt ansehen und aufrecht erhalten werden. 
Der Vertrag ward hierauf in Einem Exemplare, welches für den Gesammt- 
verein im Königlich Preußischen Geheimen Staatsarchiv aufbewahrt werden soll, 
von den Bevollmächtigten unterzeichnet und untersiegelt, und sollen die bereits 
vorbereiteten Abdrücke Preußischer Seits nach erfolgter Beglaubigung sofort den 
Bevollmächtigten der übrigen Vereinsregierungen zugestellt werden. 
Nachdem endlich noch konstatirt war, daß die Ratifikation des Vertrages 
für den Norddeutschen Bund nur durch dessen Präsidium zu erfolgen habe, und 
daß, wie bereits in früheren ähnlichen Fällen geschehen, eine solche Form der 
Ratifikation gewählt werden könne, wodurch der Gegenstand der letzteren, ohne 
vollständige Einrückung der Vertragsartikel, hinlänglich genau bezeichnet wird, 
wurde auch gegenwärtiges Protokoll in einem Exemplare nach geschehener Ver- 
lesung unterzeichnet und von den Königlich Preußischen Bevollmächtigten, unter 
dem Vorbehalte der alsbaldigen Mittheilung beglaubigter Abdrücke an die übrigen 
Bevollmächtigten, nebst dem Vertrage, Behufs der weiteren Beförderung an das 
Königliche Geheime Staatsarchiv, in Empfang genommen. 
G. w. o. 
  
v. Pommer Esche. v. Philipsborn. Delbrück. Weber. 
Gerbig. v. Thümmel. v. Spitzemberg. Riecke. 
Mathy. Ewald. Thon. v. Liebe. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.