Object: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

— 733 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr 43. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Nr. VII Abs. (2) in Anlage B zur Eisenbahn- 
Verkehrsordnung. S. 733. — Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Überein- 
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 733. 
  
  
  
(Nr. 3379.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Nr. VII Abs. (2) in Anlage B zur 
 Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 16. September 1907. 
Auf Grund des Abs. (2) der Eingangsbestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung wird in Abänderung der Vorschrift unter Nr. VII Abs. (2) der Anlage B 
zu dieser Ordnung verfügt, daß gebrauchte eisen- oder manganhaltige Gas- 
reinigungsmasse, die nach Angabe im Frachtbriefe vollkommen oxydiert (regeneriert) 
ist, bis auf weiteres auch in bedeckten Wagen oder in offenen Wagen unter ge- 
wöhnlichen Wagendecken befördert werden darf. 
Berlin, den 16. September 1907. 
Das Reichs-Eisenbahnamt. 
Schulz. 
  
(Nr. 3380.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den 
 Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. September 1907. 
Die in der Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Überein- 
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 
1907, Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 41 ff.), unter „II. Ungarn.“) Nr. 8 und 11, 
aufgeführten schmalspurigen Lokalbahnen 
Nagy-Károly-Somkut und 
Szatmär-Erdöd 
sind am 1. Januar 1907 in den Betrieb der Königlich Ungarischen Staatseisen- 
bahnen (Nr. 1) übergegangen und daher als selbständige Unternehmungen ge- 
strichen worden. 
Berlin, den 18. September 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W.9 zu richten. 
Reichs-Gesetzbl. 1907. 121 
Ausgegeben zu Berlin den 24. September 1907. 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.