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Maaß- Abgabensätze
stab der nach dem nach dem
Benennung der Gegenstände. Ver- 30-Thaler- nach dem 52½ - Gulden -
zollung. Fuß Fuß.
Rthlr. Sgr. Fl. Kr.
b) Eier aller Art und Milch . . . . . .. . . . . . . .. .. ... ... ..... . . .. frei frei
c) Bienenstöcke mit lebenden Bienen .. . . . . . . . . . . . . . .. ......... frei frei
d) Blasen und Därme, thierische; Darmseile und Darmsaiten, Luft-
ballons aus Blasen oder Därmen; Goldschlägerhäutchen; Wachs,
weißes und gelbes 1 Ztr,.— 15 - 52
33 Thonwaaren:
a) Mauer- und Dachziegel, Fliesen und ähnliche Waaren aus Thon
zu baulichen Zwecken; Thonröhren; Schmelztiegel gemeine Ofen-
kacheln; irdene Pfeifen; gemeines Töpfergeschirr . . . . . . . .. . . . . frei frei
b) Andere Thonwaaren mit Ausnahme von Porzellan:
1) Einfarbige oder weiße ... . . .. 1 Ztr 1 20 2 55
2) Bemalte, bedruckte, vergoldete oder versilbert " 2 — 3 30
c) Porzellan, weißes, auch mit farbigen, weder vergoldeten noch
versilberten Randstreifen " 1 20 2 55
d) Porzellan, farbiges, bemaltes oder vergoldetes, ingleichen Thon-
waaren aller Art in Verbindung mit anderen Materialien, so-
weit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren fallln » 4 - 7 —
34 Vieh:
a) Pferde und Füllen . .. . . .. frei frei
5) Rindvieh:
1) Ochsen und Zuchtstiere . . . .. 1 Stück 1 10 2 20
2) Kühe............................................. " 1 — 1 45
3) Jungvieh .. .... .. . .. " -- 15 — 52
4) Kälber . .. .. . . . . . .. frei freii
e) Schweine:
1) Gemästete und magerer ... 1 Stück — 20 1 10
2) Spanferkel ... ... . . . . .. .. ......... .. ... . . .. . . . . . ... " — 3— 10½
4) Hammel .... ... . . .. .. . .. . . . .. — 5 — 17
e) Anderes Schaafvieh und Ziegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... frei frei
Anmerk. zu b. bis e. Schlachtvieh in getödtetem Zustande, selbst
noch mit der Haut und den Eingeweiden ver-
sehen, ist wie Fleisch zu behandeln.