Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

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Maaß- Abgabensätze 
 stab der nach dem nach dem 
Benennung der Gegenstände. Ver- 30-Thaler-  nach dem 52½ - Gulden - 
zollung. Fuß     Fuß. 
Rthlr. Sgr. Fl. Kr. 
b) Eier aller Art und Milch . . . . . .. . . . . . . .. .. ... ... ..... . . .. frei frei 
c) Bienenstöcke mit lebenden Bienen .. . . . . . . . . . . . . . .. ......... frei frei 
d)  Blasen  und  Därme,  thierische;  Darmseile  und  Darmsaiten,  Luft- 
ballons aus Blasen oder Därmen; Goldschlägerhäutchen; Wachs, 
weißes und gelbes 1 Ztr,.—  15  -   52 
33 Thonwaaren: 
a) Mauer- und Dachziegel, Fliesen und ähnliche Waaren aus Thon 
zu baulichen Zwecken; Thonröhren; Schmelztiegel gemeine Ofen- 
kacheln; irdene Pfeifen; gemeines Töpfergeschirr . . . . . . . .. . . . . frei frei 
b) Andere Thonwaaren mit Ausnahme von Porzellan: 
1) Einfarbige oder weiße ... . . .. 1 Ztr  1   20 2 55 
2) Bemalte, bedruckte, vergoldete oder versilbert " 2 — 3 30 
c) Porzellan, weißes, auch mit farbigen, weder vergoldeten noch 
versilberten Randstreifen " 1 20     2 55 
d) Porzellan, farbiges, bemaltes oder vergoldetes, ingleichen Thon- 
waaren aller Art in Verbindung mit anderen Materialien, so- 
weit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren fallln » 4   -    7   — 
34 Vieh: 
a) Pferde und Füllen . .. . . .. frei frei 
5) Rindvieh: 
1) Ochsen und Zuchtstiere . . . .. 1 Stück   1   10   2  20 
2)  Kühe............................................. " 1 — 1 45 
3) Jungvieh .. .... .. . .. " -- 15  — 52 
4) Kälber . .. .. . . . . . .. frei freii 
e) Schweine: 
1) Gemästete und magerer ... 1 Stück — 20 1 10 
2) Spanferkel ... ... . . . . .. .. ......... .. ... . . .. . . . . . ... " — 3— 10½ 
4) Hammel .... ... . . .. .. . .. . . . .. —  5  — 17 
e) Anderes Schaafvieh und Ziegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... frei frei 
Anmerk. zu b. bis e. Schlachtvieh in getödtetem Zustande, selbst 
noch mit der Haut und den Eingeweiden ver- 
sehen, ist wie Fleisch zu behandeln. 
  
  
  
  
  
 
	        
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