Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

     
 
   
  
    
  
  
  
Maaß-. Abgabensätze 
  stab der 
Benennung der Gegenstände. Ver- nach dem -30-Thaler- nach dem 52½-Gulden- 
 zollung. Fuß. Fuß. 
Rthlr.  Sgr.  Fl. Kr. 
35 Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft: 
a) Grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch) . 1 Ztr.— 20 1 10 
b) Alles anden . .. ............... " 2 — 3   30 
36 Wolle, sowie Waaren daraus: 
a) Wolle, rohe, gekämmte, gefärbte, gemahlene, auch in Abfällen. frei frei 
b) Garn, auch mit Leinen oder Seide gemischt: 
1) Einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes, ungefärbt.   1   Ztr.  -    15   --  52 
2) Dublirtes gefärbt; drei- oder mehrfach gezwirntes, unge- 
färbt oder  gefärbt . . . . . . . . .. ... .. . ... " 4   --    7   — 
c) Waaren aus Wolle allein oder in Verbindung mit Baumwolle, 
Leinen oder Metallfäden: 
1) Stickereien, Spitzen und Tülle " 30 — 52 30 
2) Bedruckte Waaren aller Art . . . . . . . . . .. . . . . ...... " 25 —    43 45 
3) Unbedruckte, ungewalkte Waaren; Posamentier- und Knopf- 
macher-Waaren auch Gespinnste in Verbindung mit Metall- 
fäden .. . .. . . . . . . . . . .. . . . .. . .. .. . . ... . .. . . .. . . . .. 20 — 35 — 
4) Unbedruckte, gewalkte Tuch-, Zeug- und Filz-Waaren; 
Strumpfwaaren; Fußteppiche " 10 —— 17       30 
5) Tuchleisten . . .. ... frei frei 
Anmerk. Unter Wolle und Wollenwaaren sind überall in dieser An- 
lage auch Ziegen-, Hasen-, Kaninchen- und Biberhaare 
und Waaren daraus begriffen. 
37  Zink und Zinkwaaren: 
a) Rohes Zink; altes Bruchzink . frei   frei. 
b)  Zinkbleche................................................       1  Ztr.  - 15   —   52 
c)  Grobe  Zinkwaaren,  auch  in  Verbindung  mit  Holz- oder  Eisen 
ohne  Politur  und  Lack;  Draht............................ "  1  —  1  45 
d)  Feine,  auch  lackirte  Zinkwaaren;  ingleichen  Zinkwaaren  in  Ver- 
bindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter 
die kurzen Waaren fallen . . . . ... " 4       --      7     - 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.