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(Nr. 290.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Königlich Preußischen Legationsrath Hermann Carl Wilke
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für Großbritannien und Irland
in London zu ernennen geruht.
(Nr. 291.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Kaufmann G. Dentzelmann zu d'Urban (Kolonie Natal in Afrika)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 292.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Kaufmann Arthur James Walker Arnott zu Port Louis (Insel
Mauritius)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 293.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den bisherigen Preußischen Konsul R. Lindau in Nagasaki,
den bisherigen Preußischen Vizekonsul C. Gaertner in Hakodade,
den Kaufmann Adolph Leysner zu Niegata, und
den Kaufmann Adolph Reis zu. Yokohama
zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 294.) Dem Henry IJ. Winser ist Namens des Norddeutschen
Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in
Sonneberg (Herzogthum Sachsen=Meiningen) ertheilt worden.
(Nr. 295.) Dem Emil Hoechster ist Namens des Norddeutschen Bundes
das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Barmen
ertheilt worden.
(Nr. 296.) Dem Willibald Oskar Alexis Helm zu Emden ist Namens
des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Kaiserlich Russischer Vizekonsul
daselbst ertheilt worden.
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers.
Unveränderter Abdruck) Berlin (1891), Reichsdruckerei.