Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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Einnahme. 
Betrag 
1870. 
Rthlr. 
  
  
Die nach Artikel 62. der Bundesverfassung dem 
Bundesfeldherrn zur Verfügung zu stellenden 
225 Thaler jährlich für den Kopf der Friedens- 
Präsenzstärke des Bundesheeres, welche nach Ar- 
tikel 60. auf Ein Prozent der Bevölkerung von 
1867. normirt ist, sind nach der auf Grund der 
Zählungen am 3. Dezember 1867. festgestellten 
Bevölkerungszahl von 29,970,478 Seelen, über- 
haupt für 299,704 Mann zu berechnen und er- 
geben eine Einnahme von . . . . . ...67,433,400 
Hiervon gehen für 1870. ab: 
Ausfall in Folge der mit einzelnen Bundesstaaten ge- 
troffenen Vereinbarungen, wonach dieselben für 
die ersten Jahre einen geringeren, allmälig bis 
zum vollen Satze steigenden Betrag zu entrichten 
haben ..........733,635 
  
 
 
Es bleiben daher nur disponibel .......66,699,765
	        
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