Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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Bundes-Gesetzblatt 
Norddeutschen Bundes. 
  
Nr. 24. 
(Nr. 307.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Mai 1869., betreffend die in Gemäßheit des Ge- 
setzes vom 9. November 1867. genehmigte Ausgabe von verzinslichen 
Schatzanweisungen im Betrage von 4,248,900 Thalern. 
Auf Ihren Bericht vom 20. d. M. genehmige Ich, daß in Gemäßheit des 
Gesetzes vom 9. November 1867., betreffend den außerordentlichen Geldbedarf 
des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundeskriegsmarine 
und der Herstellung der Küstenvertheidigung (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1867. 
S. 157. ff.), verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von vier Mil- 
lionen zweihundert acht und vierzig Tausend neunhundert Thalern, und zwar 
in Abschnitten von je Hundert Thalern und Tausend Thalern, ausgegeben werden. 
Zugleich ermächtige Ich Sie, den Zinssatz dieser Schatzanweisungen und die 
Dauer ihrer Umlaufszeit, welche den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten 
darf, den Verhältnissen entsprechend nach Ihrem Ermessen zu bestimmen und 
zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ich überlasse Ihnen, die Preußische Haupt- 
verwaltung der Staatsschulden hiernach mit näherer Anweisung zu versehen und 
diesen Meinen Erlaß durch das Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. 
Schloß Babelsberg, den 24. Mai 1869. 
Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck=Schönhausen. 
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes. 
Bundes-Gesetzbl. 1869.    
Ausgegeben zu Berlin den 19. Juni 1869.
	        
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