Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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Benennung der Gegenstände. 
  
  
(Strohmesser), Stemmeisen, Striegeln, Thurmuhren, Tuch- 
macher- und Schneiderscheeren, Zangen u. dgl. m.; dann ge- 
walzte und gezogene schmiedeeiserne .....Röhren........ 
3) Feine: 
a) aus feinem Eisenguß), polirtem Eisen oder Stahl, oder 
aus Eisen oder Stahl in Verbindung mit anderen Ma- 
terialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20. fallen, 
als: Gußwaaren (feine), lackirte Eisenwaaren, Messer, 
Stricknadeln, Häkelnadeln, Scheeren, Schwertfeger- 
arbeit etc., jedoch mit Ausnahme der nachstehend unter 
b genannen............ 
Nähnadeln; Schreibfedern aus Stahl und anderen un- 
edlen Metallen; Uhrfournituren und Uhrwerke aus un- 
edlen Metallen; Gewehre aller Art ............... 
— 
b.) 
Erden, Erze und edle Metalle: 
Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder 
gemahlen, ingleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese Gegen- 
stände nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind; edle Me. 
talle gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden 
silberhaltigen Scheidenmünze .. . . . . 
Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe, mit Ausnahme 
der Baumwolle, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, auch 
Abfälle . .. ... .. . . .. 
Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues: 
a) Getreide, auch gewalzt, und Hülsenfrüchte .. . ........... 
b) Sämereien und Beeren: 
1) Anis, Coriander, Fenchel und Kümmel 
2) Alle übrigen Sämereien einschließlich der Oelsämereien; frische 
Beeren, ingleichen Wachholderbeeren aller Art; Erdnüsse. 
c) Garten- und Futtergewächse, frische; Blumenzwiebeln; Kartoffeln; 
Wurzeln, frische; Obst, frisches; lebende Gewächse, auch in Töpfen 
oder Kübeln; Heu; Stroh; Schilf..
	        
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