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Benennung der Gegenstände.
(Strohmesser), Stemmeisen, Striegeln, Thurmuhren, Tuch-
macher- und Schneiderscheeren, Zangen u. dgl. m.; dann ge-
walzte und gezogene schmiedeeiserne .....Röhren........
3) Feine:
a) aus feinem Eisenguß), polirtem Eisen oder Stahl, oder
aus Eisen oder Stahl in Verbindung mit anderen Ma-
terialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20. fallen,
als: Gußwaaren (feine), lackirte Eisenwaaren, Messer,
Stricknadeln, Häkelnadeln, Scheeren, Schwertfeger-
arbeit etc., jedoch mit Ausnahme der nachstehend unter
b genannen............
Nähnadeln; Schreibfedern aus Stahl und anderen un-
edlen Metallen; Uhrfournituren und Uhrwerke aus un-
edlen Metallen; Gewehre aller Art ...............
—
b.)
Erden, Erze und edle Metalle:
Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder
gemahlen, ingleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese Gegen-
stände nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind; edle Me.
talle gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden
silberhaltigen Scheidenmünze .. . . . .
Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe, mit Ausnahme
der Baumwolle, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, auch
Abfälle . .. ... .. . . ..
Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues:
a) Getreide, auch gewalzt, und Hülsenfrüchte .. . ...........
b) Sämereien und Beeren:
1) Anis, Coriander, Fenchel und Kümmel
2) Alle übrigen Sämereien einschließlich der Oelsämereien; frische
Beeren, ingleichen Wachholderbeeren aller Art; Erdnüsse.
c) Garten- und Futtergewächse, frische; Blumenzwiebeln; Kartoffeln;
Wurzeln, frische; Obst, frisches; lebende Gewächse, auch in Töpfen
oder Kübeln; Heu; Stroh; Schilf..