Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

— 284 — 
Nachtrag. 
     
der 
  
       
  
    
   
Nr. 
Stand 
oder 
Gewerbe 
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
16. des 
  
  
  
   
Zuname Wohnort 
    
  
  
Nachwahl. Bemerkungen. 
Laufende 
      
  
En- 
  
   
der Wähler. 
     
55 Bauer Clausdorf 
   
    
    
   
nachgetragen wie vor. 
  
26 Barbier 
u. s. w 
Abgeschlossen*) N. .......... den .. ten .. .... .... 
Der Gemeindevorstand. (Kommunevorstand, Ortsvorstand, Magistrat u. s. w.) 
(Unterschrift. ) 
Daß die vorstehende Wähler-Liste nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung vom ten ....... 18 
bis zum ten .......... 18 zu Jedermanns Einsicht ausgelegen hat, sowie daß die Abgrenzung des Wahl- 
bezirks, der Name des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters, Lokal, Tag und Stunde der Wahl acht Tage vor 
dem Wahltermine in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden sind, wird hierdurch bescheinigt. 
N......... den.. ten............. 18 
Der Gemeindevorstand. (Kommunevorstand, Ortsvorstand, Magistrat u. s w.) 
(Siegel.) (Unterschrift.) 
*) Auf dem Exemplar, welches der Wahlvorsteher erhält, ist hinzuzusetzen: 
"mit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem Haupt- Exemplar der Wähler-Liste völlig über- 
einstimmt,“ 
und in der Bescheinigung über die Auslegung statt der Worte: 
"die vorstehende Wähler-Liste“ zu schreiben: „das Haupt- Exemplar der vorstehenden Wähler-Liste.“
	        
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