Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

— 18 —  
  
  
No. Ja- Einheit 
Benennung der Waaren. für die 
panischen Verzollung. 
Textes. Bus Cts. 
82. Lasting, Krepp, Lasting, gezwirnter Wollenkrepp, 
Merino und andere nicht besonders genannte 
Wollenzeuge, nicht über 34 Zoll breit .. 10 Yards — O 
über 34 " .. . ... " 
83. Halbwollene Stoffe, wie imitirter Camelot oder 
Lasting, Orleans (einfach und gemustert), Al- 
pacca, Barateas, Damast, drap d'Italie, Taffa- 
chelas, Kasselschnur, Kassandra, verschiedene 
Wollenfabrikate, Camelotschnur und alle anderen 
halbwollenen Gewebe, nicht über 34 Zoll breit -" — 
über 34 " — 45 
84. Decken und Pferdedecken 10 Catties — 50 
85. Reisedecken, Plaids und wollene Shawls....... das Stück — 50 
86. Wollene Tischdecken, gemustert das Stück - 75 
87. Unterjacken und Unterkleider, wollene ein Dutzend — 85 
88. " " "halbwollene..................... " — 50 
89. Wollengarn, einfach und gefärbt ..... 100 Catties 10   
75. Zinnober . . . . . . .. " 9 —  
71. Zucker, brauner und schwarzer ... " — 
73 " Kandis, und Stück . . " 1 —  
72. " weißer .. ... " — 75  
  
Zweite Abtheilung. 
Zollfreie Waaren. 
Anker und Ankerketten. 
Blei zu Theekisten. 
Bücher, gedruckte. 
Gepäck von Reisenden. 
  
  
 
 
  
Getreide: Reis, gereinigt und ungereinigt, Weizen, Gerste, Roggen, Erbsen, 
Bohnen, Hirse und Mais 
Gold und Silber, gemünzt und ungemünzt. 
Kleidungsstücke. 
Löthmetall. 
Matten zur Verpackung. 
Mehl
	        
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