Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

beispielsweise 
Angabe, die 
zu durch- 
streichen ist 
— 288 — 
Die Zahl der Stimmen betrug ... 
für ungültig erklärte Stimmzettel waren vorhanden 
die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also 
Es haben erhalten: 
(Gutsbesitzer Karl Weiß in Helldorf — 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 
14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 
zusammen 31 Stimmen.) 
 
  
1)............................................. 
zusammen..... Stimmen 
2)............................................. 
zusammen..... Stimmen. 
3).... . .. 
zusammen . . .. . Stimmen. 
4)............................................. 
zusammen..... Stimmen. 
5)... . .. 
zusammen . . ... Stimmen. 
6)............................................. 
zusammen..... Stimmen. 
im Ganzen wie oben .. Stimmen. 
Nachdem dieses Resultat ermittelt und von dem Wahlvorsteher verkündet 
worden war, versiegelte derselbe alle abgegebenen Stimmzettel, welche nicht dem 
Protokolle beigefügt sind, und nahm dieselben in Verwahrung. 
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als 3 Mitglieder des 
Wahlvorstandes gegenwärtig, oder der Wahlvorsteher und der Protokollführer 
gleichzeitig abwesend. 
Gegenwärtige Verhandlung ist vorgelesen, von dem Wahlvorsteher, den 
Beisitzern und dem Protokollführer, deren Keiner ein unmittelbares Staatsamt 
bekleidet, überall genehmigt und wie folgt vollzogen. 
V. w. o. 
Der Wahlvorsteher. Die Beisitzer. Der Protokollführer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.