Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

Formular E. 
Norddeutscher Bund. 
Bundes- 
wappen. 
Zeugniß 
über die Befähigung 
zum 
Schiffer auf großer Fahrt. 
Dem bisherigen (Steuermann N. N.) [Vor- und Zunamen], geboren zu (N. N.), 
den .....   ten ....... 18..., wohnhaft in (N. N.), 
welcher die vorschriftsmäßige Steuermanns-Fahrzeit zur See zurückgelegt und die 
mit ihm angestellte Prüfung zum Schiffer auf großer Fahrt (mit Auszeichnung) 
bestanden hat, wird hierdurch auf Grund der §§. 9. und 3. der Vorschriften 
über den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf 
Deutschen Kauffahrteischiffen vom 25. September 1869. (Bundesgesetzbl. S. 660.) 
die Befugniß beigelegt, Deutsche Kauffahrteischiffe jeder Größe in allen Meeren 
zu führen. 
............................., den ....... ten ........................18 ........... .                                                                                                            (Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) 
Bundes-Gesetzbl. 1870. 50* For-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.