Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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Bundes-Gesetzblatt des 
Norddeutschen Bundes. 
  
№ 22. 
(Nr. 516.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts- Etats des Norddeutschen Bun- 
des für das Jahr 1871. Vom 15. Mai 1870. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes nach erfolgter Zustimmung des 
Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: 
Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Bundeshaushalts-Etat für das 
Jahr 1871. wird 
in Ausgabe 
auf 77,446,287 Thlr., nämlich 
auf 72,721,861 Thlr. an fortdauernden, und 
auf 4,724,426 Thlr. an einmaligen und außerordentlichen 
Ausgaben, und 
in Einnahme 
auf 77,446,287 Thlr. 
festgestellt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Bundes-Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 15. Mai 1870. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. 
Bundes- Gesetzbl. 1870. 58 
Ausgegeben zu Berlin den 29. Juni 1870.