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(Nr. 1158.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im
Betrage von 14.300.000 Mark. Vom 17. November 1876.
A# Grund der durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für
Zwecke der Marine= und der Telegraphenverwaltung, vom 27. Januar 1875
(Reichs-Gesetzbl. S. 18) und durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme
einer Anleihe für Zwecke der Telegraphenverwaltung, vom 3. Januar 1876
(Reichs= Gesetzbl. S. 1) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß
1. zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Telegraphenverwaltung
verzinsliche Schatzanweisungen im Gesummtbeirage von sechs Millionen
dreihunderttausend Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend,
zhntausend, funfzigtausend und einhunderttausend Mark (Serie 1
er Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 1876),
2. zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung
verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von acht Millionen
Mark, und zwar gleichfalls in Abschnitten von je eintausend; zehn
tausend, funfzigtausend und einhunderttausend Mank (Serie II der
Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 18760)
ausgegeben werden.
Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf drei Prozent für das
Jahr, und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf drei Monate, nämlich für die Serie I
vom 23. Oktober 1876 bis 23. angar 1877 und für die Serie II vom
17. November 1876 bis 17. Februar 1877 festgesetzt.
Die Reichsschuldenverwaltung ist wegen Ausfertigung der Schatz-
anweisungen mit näherer Anweisung versehen worden.
Varzin, den 17. November 1876.
Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
Herausgegeben im Reichskanzler-Amt.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel
(R. v. Decker).