Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

Reichs-Gesetzblatt 
No.. 22. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen. S. 40. 
  
  
  
(Nr. 1190.) Bekanntmachung) betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im 
Betrage von 8.300.000 Mark. Vom 17. Mai 1877. 
Auf Grund der durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für 
Zwecke der Marine= und der  Telegraphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 
 (Reichs-Gesetzbl. S. 18), durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe 
für Zwecke der Telegraphenverwaltung, vom 3. Januar 1876 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 1) und durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke 
der Post- und Telegraphenverwaltung, vom 3. Januar 1877 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 1) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß verzinsliche Schatz= 
anweisungen im Gesammtbetrage von acht Millionen dreihunderttausend Mark, 
und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und 
einhunderttausend Mark (Serie XI der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 
1877), nämlich sechs Millionen dreihunderttausend Mark an Stelle der laut 
Bekanntmachung vom 2. Februar d. J. (Reichs- Gesetzbl. S. 40) zur Bestreitung 
von einmaligen Ausgaben der Telegraphenverwaltung ausgefertigten, am 25. d. M. 
fällig werdenden Reichs-Schatzanweisungen (Serie I von 1877) und fernerweit 
zwei Millionen Mark zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Post= und 
Telegraphenverwaltung ausgegeben werden. 
Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf drei Prozent für 
das Jahr, und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf drei Monate, nämlich vom 
21. Mai bis 21. Aufüst 1877 festgesetzt. 
Die Reichsschuldenverwaltung ist wegen Ausfertigung der Schatzanweisungen 
mit näherer Anweisung versehen worden. , 
Berlin, den 17. Mai 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Hofmann. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler- Amt. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober, Hofbuchbruckerel 
(R. v. Decker). 
Reichs-Gesetzbl. 1877. 74 
Ausgegeben zu Berlin den 19. Mai 1877.
	        
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